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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mahnung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.07.2024
- I-4 U 252/22 -
Zahlungsaufforderung per SMS nicht generell unzulässig
Mahnung per SMS ist bei berechtigten Forderungen grundsätzlich zulässig
Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Inkassounternehmen Riverty untersagt, Verbraucher:innen per SMS zur Zahlung unberechtigter Forderungen aufzufordern. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbunds (vzbv) statt. Den weitergehenden Antrag des vzbv, dem Unternehmen die Versendung von SMS zur Eintreibung von Forderungen generell zu untersagen, lehnte das Gericht jedoch ab.
Das Inkassounternehmen hatte einer Verbraucherin zunächst zwei Mahnungen über einen rückständigen Betrag von 38,13 Euro wegen einer angeblichen Bestellung bei Amazon geschickt. Kurz vor Ende der gesetzten Zahlungsfrist fasste das Unternehmen per SMS nach: „Ihre Zahlungsfrist läuft ab! Zahlen Sie am besten noch heute. Hier Ihr Link zur Online-Zahlung:…“, hieß es darin. Tatsächlich schuldete die Verbraucherin dem Unternehmen keinen Cent. Den angeblichen Kaufvertrag hatte sie nie abgeschlossen.Das OLG gab der Unterlassungsklage des vzbv gegen das Inkassounternehmen teilweise statt. Die strittige SMS enthalte durch den Bezug auf die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 11.10.2023
- 2 U 196/22 -
Bauvertraglich geregelte Ausführungszeit beginnend mit Baugenehmigung oder Abruf der Leistung durch den Bauherrn stellt keine Leistungszeitbestimmung dar
Keine Entbehrlichkeit einer Mahnung gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Ist in einem Bauvertrag eine Ausführungszeit geregelt, die sowohl auf die Erteilung der Baugenehmigung als auch auf den Abruf der Leistung durch den Bauherrn abstellt, liegt keine nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausreichende Leistungszeitbestimmung vor. Eine Mahnung für den Eintritt des Verzugs ist daher nicht entbehrlich. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2015 kam es im Saarland zum Abschluss eines Bauvertrags zwecks Errichtung eines Mehrfamilienhauses. In dem Vertrag wurde unter anderem festgelegt, dass die Ausführungszeit 12 Monate beträgt und 4 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung, spätestens 4 Wochen nach Abruf der Leistung durch den Bauherrn beginnt. Die Baugenehmigung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Kassel, Urteil vom 28.04.2022
- 421 C 301/22 -
10-Tages-Frist für Zahlung einer Rechnung: Klausel in Telekommunikationsvertrag begründet keinen Verzug ohne Mahnung
Klausel ist Fälligkeitsregelung oder verstößt gegen § 309 Nr. 4 BGB
Eine Klausel in einem Telekommunikationsvertrag, wonach Rechnungen innerhalb von 10 Tagen zu zahlen sind, begründet keinen Verzug ohne eine vorherige Mahnung. Die Klausel stellt entweder eine Fälligkeitsregelung dar oder verstößt gegen § 309 Nr. 4 BGB. Dies hat das Amtsgericht Kassel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand in einem Klageverfahren vor dem Amtsgericht Kassel im Jahr 2022 Streit über die Zahlung von Entgelten aus einem Telekommunikationsvertrag. In diesem Zusammenhang machte die Klägerin auch Verzugsschäden geltend. Sie meinte, der Beklagte sei in Verzug, da er entgegen einer Klausel im Telekommunikationsvertrag, die Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen gezahlt hatte.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.12.2019
- 8 U 164/19 -
Mahnung für Botox-Behandlungskosten darf nicht über Arbeitgeber versendet werden
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht
Versendet ein Arzt eine Rechnung über die Behandlung mit Botox-Spritzen über den Arbeitgeber der Behandelten, rechtfertigt dieser Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht ein Schmerzensgeld von 1.200 Euro. Kurzfristige Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlbefindens nach der Behandlung seien dagegen Bagatellschäden. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls betreibt ein Kosmetikstudio. Ihr Ehemann ist Arzt. Er behandelte die Beklagte im klägerischen Kosmetikstudio mit zwei Botox-Spritzen im Gesicht. Die Beklagte bezahlte die Behandlung nicht vollständig. Sie rügte, dass ein anhaltender Effekt der Behandlung ausgeblieben sei. Die dritte Mahnung über die Botox-Injektion wurde per Fax über die Arbeitgeberin... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 25.01.2018
- 67 T 9/18 -
Keine Veranlassung zur Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bei Nichtbeantwortung einer fristgebundenen Aufforderung zur Erklärung der Duldungsbereitschaft
Mieter muss nach Nichtbeantwortung des Aufforderungsschreibens durch Mahnung in Verzug gesetzt werden
Ein Wohnungsmieter gibt keine Veranlassung zur Erhebung einer Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, wenn er eine fristgebundene Aufforderung des Vermieters zur Erklärung der Duldungsbereitschaft unbeantwortet lässt. Vielmehr liegt eine Klageveranlassung nur vor, wenn der Vermieter nach erfolgloser Aufforderung zur Erklärung der Duldungsbereitschaft eine Mahnung ausspricht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieter einer Berliner Wohnung bereits im August 2016 die Bereitschaft zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen erklärt hatten, hielten sie es für nicht notwendig, im Juli 2017 erneut ihre Bereitschaft zu erklären. Der Vermieter bat im Juli 2017 unter Fristsetzung erneut um Zustimmung zu den Maßnahmen, weil im Jahr 2016 einige... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Reutlingen, Urteil vom 13.05.2016
- 11 C 105/16 -
Wohnungseigentumsverwalter darf keine Mahngebühren bei mit Hausgeld säumigem Wohnungseigentümer berechnen
Mahntätigkeit des Verwalters gegenüber säumigen Wohnungseigentümern ist mit Grundvergütung abgegolten
Mahnt ein Wohnungseigentumsverwalter einen mit dem Hausgeld säumigen Wohnungseigentümer an, haftet der säumige Eigentümer für die dafür entstandenen Kosten nicht gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Denn die Mahntätigkeit des Verwalters gegenüber säumigen Wohnungseigentümern ist mit der Grundvergütung abgegolten. Dies hat das Amtsgericht Reutlingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer war mit der Zahlung des monatlichen Hausgelds in Höhe von 495 EUR für die Monate Januar bis März 2015 in Verzug. Er wurde deshalb von der Verwalterin im Juli 2015 zweimal angemahnt. Da sich der Wohnungseigentümer weiter weigerte zu zahlen, erhob die Wohnungseigentümergemeinschaft schließlich Klage auf Zahlung des rückständigen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2015
- IX ZR 280/14 -
BGH: Zahlungsverzug eines Schuldners rechtfertigt Einschaltung eines Rechtsanwalts auf Kosten des Schuldners
Beauftragung ist nicht auf einfaches Schreiben beschränkt
Kommt ein Schuldner in Zahlungsverzug, so kann der Gläubiger einen Rechtsanwalt auf Kosten des Schuldners zur außergerichtlichen Vertretung beauftragen. Die Beauftragung ist nicht auf ein einfaches Schreiben im Sinne von Nr. 2301 VV RVG beschränkt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Betreiber einer Reparaturwerkstatt blieb auf zwei Rechnungen für die Reparatur eines Fahrzeugs sitzen. Nachdem er den Kunden zunächst selbst zur Zahlung aufgefordert hatte und dieser auf die Mahnung nicht reagierte, beauftragte der Werkstattbetreiber einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Vertretung. Dieser forderte den zahlungsunwilligen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2014
- I-15 U 43/14 -
Versand von Rechnungen und Mahnungen durch Gewerbeauskunft-Zentrale ist nicht wettbewerbswidrig und daher zulässig
Wettbewerbswidrigkeit des Ausgangsformulars begründet nicht Wettbewerbswidrigkeit der Nachfolgeschreiben
Zwar ist die Art und Weise des Zustandekommens von Verträgen mit der Gewerbeauskunft-Zentrale aufgrund des täuschenden Charakters der Auftragsformulare als unlautere geschäftliche Handlung und damit als wettbewerbswidrig anzusehen. Dies führt aber nicht automatisch zur Wettbewerbswidrigkeit der Nachfolgeschreiben, wie etwa der Rechnungen oder Mahnungen. Da die durch das Auftragsformular bedingte Täuschung im Rahmen der Durchsetzung der Ansprüche nicht aufrechterhalten wird, liegt in der Beanspruchung der Forderung keine unlautere geschäftliche Handlung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob die Versendung von Rechnungen und Mahnungen sowie Inkasso- und Anwaltsschreiben durch bzw. auf Veranlassung der Gewerbeauskunft-Zentrale als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG und somit als wettbewerbswidrig anzusehen ist. Das Landgericht Düsseldorf vertrat diese Ansicht und untersagte daher die Versendung... Lesen Sie mehr
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 16.10.2014
- 27 O 133/14 -
Schufa-Drohung: Zusendung einer "Letzten Mahnung" mit Inaussichtstellen einer Datenübermittlung an die Schufa bei einer bereits bestrittenen Forderung unzulässig
Schreiben ignoriert in unzulässiger Weise bereits erfolgtes Bestreiten der Forderung
Ist eine Forderung vom angeblichen Schuldner bestritten worden, so ist es unzulässig eine "Letzte Mahnung" zu verschicken, in der mit einer Datenübermittlung an die Schufa gedroht wird. Denn ein solches Schreiben ignoriert in unzulässiger Weise das bereits erfolgte Bestreiten der Forderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Unternehmen verschickte an Verbraucher Schreiben unter dem Titel "Letzte Mahnung". In diesen Schreiben wurden Forderungen für angebliche Serviceaufträge geltend gemacht. Zudem hieß es dort, dass "unbestrittene und fällige Forderungen an die Schufa gemeldet werden können". Die Mahnschreiben wurden auch dann verschickt, wenn die Forderung... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.05.2014
- 312 O 373/13 -
LG Hamburg untersagt unverhältnismäßig hohe Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen von Callmobile
Allgemeine Betriebskosten dürfen nicht auf Kunden überwälzt werden
Das Landgericht Hamburg hat der Callmobile GmbH untersagt, für eine Mahnung 5,95 Euro und für eine Rücklastschrift 15 Euro von ihren Kunden zu verlangen. Diese Klauseln im Preisverzeichnis des Mobilfunkanbieters sind unwirksam. so das Gericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Callmobile GmbH für eine Mahnung 5,95 Euro verlangt. Für eine Rücklastschrift aufgrund einer fehlenden Kontodeckung sollten Kunden 15 Euro zahlen. Callmobile hatte zur Verteidigung der hohen Pauschalen mehrere Kosten zusammengestellt, die ihr durch Rücklastschriften und Mahnungen angeblich entstehen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen... Lesen Sie mehr
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