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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mahnwache“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.03.2024
- 1 BvR 194/20 -
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Rechte“ gegen versammlungsrechtliche Auflage
Keine Fackeln auf Mahnwache der Partei "Die Rechte"
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Partei Die Rechte (Landesverband NRW) nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richtet sich gegen eine versammlungsrechtliche Auflage, mit der bei einer Mahnwache das Mitführen und Abbrennen von Fackeln untersagt worden war.
Die Beschwerdeführerin organisierte eine Mahnwache mit dem Motto „Licht ins Dunkel bringen: Unsere Solidarität gegen eure Repression! Gegen die Kriminalisierung der friedlichen (…)kirchenbesetzung“. Diese sollte am Jahrestag einer früheren Protestaktion stattfinden. Bei der Protestaktion hatten sich Mitglieder der Beschwerdeführerin in einem Kirchturm in der (…) Innenstadt verbarrikadiert, Pyrotechnik gezündet und ein Banner mit der Aufschrift „Islamisierung stoppen“ entrollt, was eine Strafverfolgung nach sich gezogen hatte. Die Versammlungsbehörde untersagte das Mitführen und Abbrennen von Fackeln bei der Mahnwache. Gegen diese Auflage wandte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 12.01.2023
- 6 L 25/23 und 6 L 26/23 -
Lützerath - Verlegung der Mahnwachen voraussichtlich rechtmäßig
Örtliche Verlegung der Mahnwachen auch verhältnismäßig
Die Bestätigungsverfügungen des Polizeipräsidiums Aachen, mit denen für die beiden Mahnwachen "Keine Räumung von Lützerath" sowie die "Die Kirchen(n) im Dorf lassen" der jeweilige Versammlungsort neu geregelt wird, sind voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen in zwei Eilverfahren entschieden.
Die vom Polizeipräsidium angeordnete örtliche Verlegung der Mahnwachen auf eine Fläche in Sichtweite von Lützerath ist nicht zu beanstanden. Diese sollten ursprünglich auf Grundstücken stattfinden, die im Eigentum der RWE Power AG stehen bzw. hinsichtlich derer eine sofort vollziehbare Besitzeinweisung erfolgt ist. Durch die Abhaltung der Mahnwachen auf den betreffenden Grundstücken... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss vom 14.10.2020
- RN 4 E 20.2426 -
Kein Anspruch einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle auf behördliches Einschreiten gegen Mahnwache
Schwangere können Anspruch auf örtliche Verlegung der Mahnwache haben
Eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle steht kein Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen eine Mahnwache vor der Beratungsstelle zu. Jedoch können die Schwangeren einen Anspruch auf örtliche Verlegung der Mahnwache haben. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit September 2019 stand vor einer bayerischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle mit einer kurzen Unterbrechung ein Mann, welcher eine "Gebetsmahnwache" als Form des Protests gegen Schwangerschaftsabbrüche abhielt. Mit der Begründung, dass der Mann Personen anspreche, die die Beratungsstelle betreten wollen, und somit eine Drucksituation... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 29.06.2017
- 3 E 6431/17 -
G20-Treffen: Mahnwache "Pro-Erdogan-Demo!" bleibt einstweilen verboten
Bestehende Gesamtgefahrenlage allein rechtfertigt bereits räumlich und zeitlich begrenztes Versammlungsverbot
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters der Mahnwache "Pro-Erdogan-Demo!" gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde abgelehnt. Damit bleibt die Kundgebung, die für den Zeitraum vom 7. Juli 2017, 20.00 Uhr bis zum 8. Juli 2017, 6.00 Uhr angemeldet worden war, verboten.
Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht, dass die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1. Juni 2017 ein Versammlungsverbot für den Zeitraum vom 7. Juli 2017, 6.00 Uhr bis zum 8. Juli 2017, 17.00 Uhr in einem räumlich begrenzten Bereich der Hamburger Innenstadt beinhalte. Von diesem sei auch die Mahnwache "Pro-Erdogan-Demo!" betroffen,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.11.2012
- VG 1 L 299.12 -
Keine Schlafsäcke bei Mahnwache vor dem Brandenburger Tor erlaubt
Schlafsäcke und Zelte dienen lediglich der Bequemlichkeit und haben keinen Bezug zur Meinungskundgabe
Bei der Dauermahnwache "Bleiberecht für alle, Abschaffung der Residenzpflicht" vor dem Brandenburger Tor dürfen keine Zelte und Schlafsäcke verwendet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
In dem zugrunde liegenden Fall untersagte der Polizeipräsident in Berlin dem Veranstalter der Mahnwache die Nutzung von Zelten, Schlafsäcken, Isomatten sowie Pavillons, Planen und Pappen, sofern diese "dem Witterungsschutz, dem Sitzen, dem Liegen oder in sonstiger Weise der Bequemlichkeit von Versammlungsteilnehmern" dienten. Wegen verschiedener Verstöße gegen diese Auflage nahmen Polizeibeamte... Lesen Sie mehr
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