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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mailbox“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2012
- 15 Ta 2066/12 -
Absenden einer E-Mail genügt nicht als Nachweis des Zugangs beim Empfänger
Zugang liegt bei abrufbarer Speicherung der E-Mail in der Mailbox des Empfängers oder Providers vor
Eine E-Mail ist zugegangen, wenn sie in der Mailbox des Empfängers oder Providers abrufbar gespeichert wurde. Den Nachweis des Zugangs einer E-Mail muss der Absender führen. Die Absendung der E-Mail genügt jedenfalls nicht zum Nachweis des Zugangs. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall machte ein Mann Ansprüche wegen einer angeblichen Diskriminierung geltend. Er behauptete, er sei im Rahmen einer Bewerbung von einem Unternehmen wegen seiner Herkunft und seines Alters nicht genommen worden. Das Unternehmen bestritt aber je von dem Mann eine Bewerbung erhalten zu haben. Nach seiner Behauptung habe er jedoch eine Bewerbung per E-Mail abgeschickt. Er war zudem der Meinung, das Unternehmen müsse den Nichtzugang der E-Mail nachweisen. Das Arbeitsgericht Brandenburg folgte dieser Ansicht nicht und wies das Begehren des Bewerbers auf Zahlung einer Entschädigung zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Mannes.... Lesen Sie mehr
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