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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mandatsträger“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.07.2022
- 6 A 2599/20 -

Polizeibeamter im Wechseldienst hat keinen Anspruch auf Anrechnung von Arbeitszeit auf Tätigkeit als Stadtratsmitglied

Anrechnung nur bei Mandatsträgern mit flexibler Arbeitszeit

Ein im Wechsel­schicht­dienst tätiger Polizeibeamter aus dem Kreis Lippe, der sich als Ratsherr ehrenamtlich engagiert, hat keinen Anspruch auf die hälftige Anrechnung der Zeiten der Mandatsausübung auf seine Arbeitszeit. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht mit heute verkündetem Urteil entschieden und die Klage des Beamten abgewiesen.

Der Polizist forderte von dem beklagten Land Nordrhein-Westfalen, dass knapp 120 Stunden für die Ausübung seiner Tätigkeit als Ratsherr im Rat seiner Heimatstadt in den Jahren 2013 bis 2017 seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Dabei berief er sich auf eine in der Gemeindeordnung verankerte Vorschrift, die eine solche hälftige Anrechnung von Zeiten der Mandatsausübung auf die Arbeitszeit bei Mandatsträgern mit flexiblen Arbeitszeiten vorsieht. Das Verwaltungsgericht gab der Klage des Polizeibeamten statt. Die dagegen gerichtete Berufung des Landes war erfolgreich.Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts können sich Beamte... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.07.2022
- StB 7-9/22 -

BGH: Maskengeschäfte von CSU-Abgeordneten nicht strafbar

Maskengeschäfte stellen keine Bestechlichkeit oder Bestechung von Mandatsträgern dar

Der Bundesgerichtshof hat die weiteren Beschwerden der General­staats­anwaltschaft München gegen drei Beschlüsse von Strafsenaten des Oberlandesgerichts München verworfen. Mit diesen Entscheidungen hatten die Senate insbesondere Haft- und Vermögens­arrest­anordnungen aufgehoben, welche die Ermittlungs­richterin des Oberlandesgerichts wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Bestechung von Mandatsträgern (§ 108 e StGB) in dem Ermittlungs­verfahren der General­staats­anwaltschaft zur sog. Maskenaffäre gegen drei Beschuldigte getroffen hatte, darunter das Mitglied des Deutschen Bundestages N. und das Mitglied des Bayerischen Landtages S.

Der Beschuldigte L. und ein Mitbeschuldigter, zwei Privatunternehmer, fassten Anfang März 2020 den Plan, Schutzausrüstung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie aus Asien einzuführen, um sie gewinnbringend an Bundes- und Landesbehörden zu verkaufen. In Abstimmung mit L. trat der Mitbeschuldigte an die ihm persönlich bekannten Beschuldigten N. und S. heran und trug ihnen an, gegen Entgelt... Lesen Sie mehr



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