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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mantel“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.08.2002
- 3 U 200/01 -
Restaurant-Besuch: Kein Schadensersatz wegen Verlust eines Pelzmantels in Gastwirtschaft
Restaurantbesitzer haftet nur bei Verwahrung der Garderobe in separatem Raum
Wird in einem Restaurant der Mantel eines Gastes vom Personal entgegengenommen und für den Gast sichtbar in einen im Gastraum befindlichen Garderobenschrank gehängt, haftet der Restaurantbesitzer nicht bei einem Verlust der Garderobe. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Im zugrunde liegenden Fall wurde einer Frau bei einem Restaurantbesuch der Pelzmantel gestohlen. Die Klägerin war der Auffassung, dass sie Anspruch auf Schadensersatz durch den Restaurantbesitzer habe.Ihre Klage blieb jedoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main erfolglos.Eine Haftung des Gastwirtes sei nur dann der Fall, wenn dieser die Garderobenstücke ausdrücklich in Verwahrung nimmt. Ein ausdrücklicher Verwahrungsvertrag sei zwischen den Parteien hier aber ersichtlich nicht geschlossen worden. Der Restaurantbesitzer bzw. dessen Angestellter habe den Mantel zwar von der Klägerin entgegen genommen, diesen jedoch in... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Seligenstadt, Urteil vom 27.04.1988
- 1 C 215/88 -
Diebstahl im Restaurant: Gastwirt haftet nicht für Garderobe seiner Gäste
Gäste müssen selbst auf ihre Garderobe aufpassen
Grundsätzlich gilt, dass der Schankwirt nicht für von den Gästen eingebrachte Gardeerobe haftet. An dieser restriktiven Anwendung des Gesetzes hält die Rechtsprechung aus Gründen der Rechtssicherheit fest. Der Wirt braucht auch nicht durch ein Schild deutlich sichtbar auf seinen Haftungsausschluss hinzuweisen, da dies auf Grund der gesetzlichen Bestimmung ohnehin gilt. Dies entschied das Amtsgericht Seligenstadt.
Die Klägerin hatte die Betreiberin des Hotels verklagt, in dem die Vereinsfeier ihres Tennisclubs stattgefunden hatte. Die Klägerin war in einem wertvollen Ozelotmantel, dessen Wert sie auf 24.000 DM bezifferte, zur Feier erschienen. Sie hängte den Mantel in dem vom Hotel zusätzlich gestellten Raum auf. Nach dem Ende der Feier begab sie sich mit ihrem Mann noch in die Hotelbar. Zu diesem... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 27.11.2002
- 38 C 263/02 -
Textilreinigung ruiniert Mantel nach chemischer Reinigung
Kunde geht leer aus - Reinigung hielt sich an die Pflegeanweisungen auf dem Etikett im Mantel
Der Betreiber einer Textilreinigung darf sich grundsätzlich auf Pflegezeichen in Kleidungsstücken verlassen. Kommt es zu einer Beschädigung der gereinigten Textilien, obwohl sich die Reinigung an die Pflegeanleitung gehalten hat, so kann der Kunde keinen Schadenersatz beanspruchen. Dies hat das Amtsgerichts Offenbach entschieden.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann seinen Mantel in die Reinigung gebracht. Als er das gute Stück wieder abholen wollte, stellte er fest, dass der Stoff die chemische Behandlung nicht vertragen hatte und beschädigt worden war. Erbost verlangte der Kunde Schadenersatz für den ruinierten Mantel. Der Reinigungsbetrieb wollte aber nicht zahlen und wandte ein, man... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.02.1980
- VIII ZR 33/79 -
Mantel im Restaurant geklaut - BGH zur Haftung des Gastwirtes
Risiko trägt der Gast
Wenn im Restaurant der Mantel verschwindet, haftet ein Gastwirt dafür regelmäßig nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dies gilt selbst dann, wenn der Kellner den Mantel an der Garderobe aufgehängt hat. Ein Gast kann selbst entscheiden, ob er dieses Risiko eingeht. Notfalls muss man das Restaurant verlassen, wenn einem die Garderobe für den teuren Mantel zu unsicher erscheint und der Gastwirt darauf besteht, dass der Mantel dort hingehängt wird.
Im zugrunde liegenden Fall speiste die spätere Klägerin in Gesellschaft zweier Damen in einem Weinlokal. Auf einem freien Stuhl am Tisch hatte sie ihren Ozelotmantel gelegt. Der Kellner nahm den Mantel und hängte ihn an einem nur wenige Meter entfernten Garderobenhaken auf, so dass er noch im Blickfeld der Klägerin war. Die Klägerin äußerte noch ihren Unmut hierüber, wurde vom Kellner... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 30.08.2004
- 126 C 478/04 -
Verlust eines Mantels in einer Gaststätte, der von der Kellnerin in "Sicherheit" gebracht wurde
Zur Frage der Haftung
Wenn in einer Gaststätte einem Gast der Mantel mit der Bemerkung, dass er in "Sicherheit" gebracht werde, abgenommen wird, so haftet der Wirt bei einem Verlust des Mantels. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall nahm eine Kellnerin den Mantel einer Frau entgegen. Die Kellnerin sagte, sie werde den Mantel "in Sicherheit" bringen. Trotzdem verschwand der Mantel. Der Wirt weigerte sich, der Frau den Schaden zu ersetzen, so dass diese klagte. Der Wirt meinte, dass er wegen eines ausdrücklichen Haftungsausschlusses an der Garderobe für den Verlust nicht haften müsse.... Lesen Sie mehr
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