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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Markisen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.2023
- 64 S 322/20 -
Anspruch des Wohnungsmieters auf Anbringung einer Markise auf Balkon zwecks Sonnenschutzes
Vermieter kann fachgerechte Montage, Abschluss einer Haftpflichtversicherung und zusätzliche Kaution verlangen
Ein Wohnungsmieter hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, auf seinem Balkon eine Markise zum Sonnenschutz anzubringen. Jedoch kann der Vermieter eine fachgerechte Montage, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie eine zusätzliche Kaution verlangen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg im Oktober 2020 entschieden, dass die Mieterin einer Wohnung einen Anspruch auf Erlaubnis der Anbringung einer Markise auf dem Balkon zwecks Sonnenschutzes zustehe. Der gerichtlich bestellte Sachverständige hatte ausgeführt, dass durch das Anbringen der Markise keine Schäden am Außenputz, dem Wärmeverbundsystem und dem Mauerwerk verursacht werden. Gegen diese Entscheidung legte die Vermieterin Berufung ein.Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Das Interesse der Klägerin an der Herstellung eines ausreichenden Sonnenschutzes... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 18.04.2018
- 481 C 16896/17 WEG -
Wohnungseigentümer steht bei nicht genehmigter Anbringung einer Gaststättenmarkise ein Beseitigungsanspruch zu
Zudem ist Nutzung einer gewerblichen Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken bei entsprechender Regelung in Gemeinschaftsordnung zulässig
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine an einem Haus angebrachte Gaststättenmarkise, für die es keinen erforderlichen Eigentümerbeschluss gibt, zu entfernen ist. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass eine in der Gemeinschaftsordnung unbeschränkt erlaubte Nutzungsänderung auch ein Miteinander von gewerblicher Nutzung und einer solchen zu Wohnzwecken ermöglicht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Rechtsanwältin und der beklagte Verpächter sind Mitglieder einer WEG. Die Klägerin ist Eigentümerin im ersten Stock gelegener Räume, die in der Teilungserklärung als "Gewerbliche Einheit" bezeichnet werden und ihr als Kanzleisitz dienen. Sie nutzt eines der Zimmer zu Wohnzwecken. Der Beklagte ist Eigentümer der direkt darunter... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 25.08.2017
- 29 C 4898/15 -
Vermieter muss für Bauarbeiten entfernte Markise wieder anbringen
Markise muss jedoch Bestandteil des Mietvertrages sein
Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass Mieter einen Anspruch darauf haben, dass ein Vermieter, welcher eine bei Vertragsabschluss vorhandene Markise zur Durchführung von Bauarbeiten entfernt hat, diese danach wieder anbringt. Voraussetzung ist aber, dass die Markise Bestandteil des Mietvertrages war.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten im Jahr 2012 von der Beklagten eine Wohnung in Nürnberg angemietet. Der vorherige Mieter hatte eine Markise angebracht, welche bei Besichtigung des Mietobjektes nach dessen Auszug noch vorhanden war. Im Mietvertrag war folgender Passus enthalten: "Für die vom Vormieter zurückgelassene Markise übernimmt die Vermieterin keine Reparaturkosten".... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Köln, Urteil vom 08.11.2017
- 5 K 2938/16 -
FG zur Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie inkl. gebrauchten Gegenständen
Zu hoch angesetzter Preis für bewegliche Gegenstände vom Finanzamt nachzuweisen
Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für Gegenstände die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Dies hat das Finanzgericht Köln in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall hatten die Kläger ein Einfamilienhaus für 392.500 Euro erworben und im notariellem Kaufvertrag vereinbart, dass von dem Kaufpreis 9.500 Euro auf die mitverkaufte Einbauküche und Markisen entfielen.Das Finanzamt erhob auch auf diesen Teilbetrag Grunderwerbsteuer, weil es den für die gebrauchten Gegenstände vereinbarten Preis für zu hoch... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 30.11.2011
- 820 C 79/11 -
Mieter hat Anspruch auf Anbringung einer Markise trotz Wärmedämmverbundsystem
Triftiger Grund zur Versagung der Erlaubnis zur Anbringung besteht nicht
Ein Mieter hat trotz des an der Fassade befindlichen Wärmedämmverbundsystems einen Anspruch auf Anbringung einer Markise. Ein triftiger Grund zur Versagung der Erlaubnis zur Installation der Markise besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In Folge von Sanierungsarbeiten am Wohnhaus wurde die von den Mietern einer Wohnung angebrachte Markise entfernt. Nach dem Abschluss der Arbeiten wollten die Mieter eine neue Markise anbringen. Dies wurde ihnen jedoch von den Vermietern mit der Begründung, dass durch die Installation der Markise das Wärmedämmverbundsystem beschädigt werden... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 07.06.2013
- 411 C 4836/13 -
Mieter hat zum Schutz vor der Sonne Anspruch auf das Anbringen einer Markise
Sonnenschutz auf dem Balkon gehört zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters
Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Ein solcher Schutz kann durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend erreicht werden, so dass ein Anspruch auf Anbringen einer Markise besteht. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Münchner Mieter, dessen Wohnung im dritten Obergeschoss liegt, wollte 2012 auf seinem in Richtung Süden weisenden Balkon eine Markise anbringen und bat seine Vermieterin um Zustimmung hierzu.Die Vermieterin lehnte dies jedoch ab. Der Balkon sei komplett überdacht. Eine zusätzliche Beschattung sei durch einen Sonnenschirm... Lesen Sie mehr
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01.06.1995
- 2Z BR 34/95 -
Wohnungseigentum: Nachbar hat keinen Anspruch auf Beseitigung einer unauffälligen Markise
Keine Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks und des Lichteinfalls
Führt die Markise eines Wohnungseigentümers nicht zu einer Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks des Gebäudes und wird der Sonneneinfall eines Nachbarn nicht gestört, so besteht keine Verpflichtung diese zu entfernen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Eigentümerin einer Wohnung brachte ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer auf ihren Balkon eine Markise an. Die neben ihr wohnende Nachbarin hielt dies für unzulässig und verlangte die Beseitigung der Markise.Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied gegen die Nachbarin.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 14.01.2009
- 112 C 31663/08 -
Windstärke 8: Kein Versicherungsschutz, wenn Außenmarkise grob fahrlässig nicht eingerollt wird
Auch moderne Markisen können starken Windstößen nicht standhalten
Bei einem Sturm mit Windstärke 8 ist abzusehen, dass es zu Windstößen kommen kann, die eine Außenmarkise zerstören können. Fährt man diese bei entsprechendem Wind nicht ein, verliert man wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Ein 89 Jahre alter Mann unterhielt bei einer Versicherungsgesellschaft eine Wohngebäudeversicherung.Als Anfang Mai 2007 der Sturm „Ewald“ mit Windstärke 8 tobte, wurden das Markisentuch und der Gelenkarm einer Markise des Versicherungsnehmers stark beschädigt. Er ließ die Schäden reparieren. Die Reparaturkosten betrugen 1785 Euro. Diese Kosten wollte er von seiner... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2005
- 1 U 247/04 -
Abstellen eines Wohnmobils auf Privatgelände kein "in Betrieb"
Markise trifft Wohnmobil: Zur Auslegung des Begriffes „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges“ gemäß § 7 StVG
Ein auf einem Privatgelände abgestelltes Wohnmobil ist nicht in Betrieb im Sinne des § 7 StVG. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Der Kläger verlangt vom Beklagten Schadensersatz wegen der Beschädigung einer Markise an seinem Haus. Der Beklagte hatte im September 2003 sein Wohnmobil auf einem Privatparkplatz vor dem Haus des Klägers abgestellt, nachdem er zuvor den Pächter der Ladenräume im Erdgeschoß telefonisch um Erlaubnis gefragt hatte. Am nächsten Morgen fuhr die über dem Schaufenster des Ladens montierte... Lesen Sie mehr
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