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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Marktmiete“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2023
- 18 UF 97/22 -

Nutzungsvergütung für Nutzung der gemeinsamen Immobilie während der Trennungszeit richtet sich nicht nur nach ortsüblicher Marktmiete

Maßgeblich sind auch die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Ehegatten und die Einkommens­verhältnisse der Ehegatten

Die Nutzungsvergütung für die Nutzung einer gemeinsamen Immobilie in der Trennungszeit gemäß § 1361 b Abs. 2 Satz 2 BGB richtet sich nicht allein nach der ortsüblichen Marktmiete. Vielmehr spielen weitere Gesichtspunkte, wie etwa die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Ehegatten und die Einkommens­verhältnisse der Ehegatten eine Rolle. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die getrennt lebenden Eheleute seit dem Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Ravensburg über die Zahlung einer Nutzungsvergütung. Nach der Trennung der Eheleute verblieb die Ehefrau zusammen mit den drei gemeinsamen minderjährigen Kindern in der im hälftigen Miteigentum der Eheleute stehenden Immobilie. Der Ehemann verlangte daraufhin die Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe der Hälfte der ortsüblichen Marktmiete. Das Amtsgericht bejahte im Wesentlichen ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Ehefrau.Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 17.01.2018
- 18 S 381/16 -

Höhe der Nutzungs­entschädi­gung bei Vorenthaltung der Mietsache nach Formel Mietspiegel + 10 %

Zuschlag von 10 % aufgrund angespannten Wohnungsmarkts und "Mietpreisbremse"

Der Maßstab für die Nutzungs­entschädi­gung aufgrund Vorenthaltens der Mietsache ist die bei Neuabschluss eines Mietvertrages erzielbare Marktmiete. Deren Höhe kann nach der Formel Mietspielgel + 10 % ermittelt werden. Der Zuschlag von 10 % ist aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts und der "Mietpreisbremse" vorzunehmen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin wurden im Februar 2015 zur Räumung und Herausgabe verurteilt. Da sie jedoch erst im März 2016 die Wohnung an die Vermieterin herausgaben, verlangte die Vermieterin die Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Dem kamen die Mieter auch nach, jedoch nur in Höhe der Vertragsmiete. Die Vermieterin vertrat aber die... Lesen Sie mehr



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