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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Maschendrahtzaun“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Trier, Urteil vom 07.06.2024
- 7 C 177/22 -
Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigungen eines Maschendrahtzauns durch Nachbarn
Kein Abzug "Neu für Alt" bei Beschädigung nur eines Teils des Zauns
Beschädigt ein Grundstückseigentümer den an der Grundstücksgrenze stehenden Maschendrahtzaun eines Nachbarn, so macht sich der Grundstückseigentümer schadensersatzpflichtig. Wird nur ein Teil eines einheitlichen Zauns beschädigt, so ist kein Abzug "Neu für Alt" zu berücksichtigen. Zudem ist die Verletzung der landesnachbarrechtlichen Abstandsgrenzen unerheblich, wenn der Grundstückseigentümer dagegen nie Einwände erhoben hat. Dies hat das Amtsgericht Trier entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 mähte ein Grundstückseigentümer in Trier mithilfe eines durch einen Traktor gezogenen Heckmähwerks Kuhn PZ 300 und Großschwaders Niemeyer RS 640S sein Wiesengrundstück. Dabei beschädigte er vier Pfosten eines an der Grenze zum Nachbargrundstück stehenden Maschendrahtzauns. Die Eigentümer des Zauns klagten gegen den Nachbar aufgrund dessen auf Zahlung von Schadensersatz.Das Amtsgericht Trier entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB zu.Nach Auffassung des Amtsgerichts komme... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2018
- V ZR 302/17 -
BGH: Zur ortsüblichen Einfriedung verpflichteter Grundstückseigentümer kann Anspruch auf Beseitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung seines Nachbarn haben
Beseitigung der vorhandenen Einfriedung muss zur Erfüllung der gesetzlichen Einfriedungspflicht notwendig sein
Hat ein Grundstückseigentümer nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des Nachbargesetzes Hessen (NachbG HE) einen Anspruch auf Mitwirkung an der Errichtung einer ortsüblichen Einfriedung, kann er von seinem Nachbarn die Beseitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung verlangen, wenn dies zur Erfüllung seines gesetzlichen Einfriedungsanspruchs erforderlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Eigentümerin eines in Hessen liegenden Grundstücks von einer ihrer Nachbarinnen die Beseitigung einer unmittelbar neben der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichteten 2 m hohen Wand aus Metallplatten, die auf Metallrahmen verschraubt waren. Hintergrund dessen war, dass die Grundstückseigentümerin ihr Grundstück mit einem Maschendrahtzaun habe... Lesen Sie mehr
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