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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.04.2023
- 8 U 127/21 -
Klinikpersonal muss nicht für Hirnschäden nach Antibiotikagabe haften
Kein Schadensersatz für Kleinkind nach Aspiration bei intravenöser Antibiotikumgabe
Aspirationen können bei Kleinkindern praktisch in jeder Lebenslage auftreten. Aufwändige und zeitraubende Sicherheitsmaßnahmen vor typischen Behandlungs- und Pflegemaßnahmen sind deshalb im Klinikalltag undurchführbar. Die intravenöse Verabreichung eines Antibiotikums, in dessen Folge es zur Aspiration und einem bleibenden Hirnschaden kam, stellte sich auch unter Berücksichtigung eines auf dem Tisch liegenden Apfelstückchens und einem in der Hand des 14 Monate alten Klägers befindlichen Kartoffelchip nicht als behandlungsfehlerhaft dar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).
Der Kläger nimmt die Beklagten wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher und pflegerischer Behandlung auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Anspruch. Er befand sich im Alter von 14 Monaten u.a. wegen einer obstruktiven Bronchitis und drohenden respiratorischen Insuffizienz stationär in der Klinik des Beklagten zu 1. Als die als Kinderkrankenschwester dort tätige Beklagte zu 2 ein Antibiotikum verabreichen wollte, war die Mutter des Klägers bei ihm. Diese hatte ihrem Sohn Kartoffelchips und Apfelstücke zu essen gegeben. Die Beklagte zu 2) nahm wahr, dass der Kläger einen Kartoffelchip in der Hand hielt und auf seinem Nachttisch Apfelstücke lagen.... Lesen Sie mehr
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