die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „medizinische Reha-Leistung“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 07.05.2013
- B 1 KR 12/12 R und B 1 KR 52/12 R -
Krankenkasse muss Kosten für eine vom Versicherten selbstgewählte und teurere Reha-Einrichtung nicht übernehmen
Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten erweitert Leistungsanspruch nicht über die gesetzlichen Grenzen hinaus
Ein Versicherter hat bei Wahl einer teureren Vertragseinrichtung für stationäre medizinische Reha keinen Kostenerstattungsanspruch gegen seine Krankenkasse. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Die beklagte Krankenkasse bewilligte den bei ihr versicherten Klägerinnen jeweils im Jahr 2008 auf Grund medizinischer Indikation stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Reha). Sie wählte aber kostengünstigere Reha-Einrichtungen mit bestehendem Versorgungsvertrag aus und lehnte eine volle oder anteilige Kostenübernahme für Reha in den teureren, von den Klägerinnen gewünschten Einrichtungen mit bestehendem Versorgungsvertrag ab. Die Klägerinnen verschafften sich gleichwohl die Reha als Selbstzahler in ihren Wunscheinrichtungen.Ihre auf Kostenerstattung gerichteten Klagen, Berufungen und Revisionen sind erfolglos geblieben.... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.04.2006
- L 2 R 45/05 -
Auch bei Ess-Störungen keine freie Klinik- und Therapie-Wahl
Kostenübernahme für Reha nur für qualifizierte Einrichtungen
Der nachträglichen Kostenerstattung selbst gewählter und selbst beschaffter Behandlungen sind in der Renten- wie in der Krankenversicherung enge Grenzen gesetzt. So kann etwa die frei gewählte Behandlung in eine Fachklinik für gestörtes Essverhalten vom Patienten nicht ohne weiteres nachträglich abgerechnet werden. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im aktuellen Fall hatte eine heute 42jährige Patientin mit hochgradiger Magersucht, die bei einer Größe von 1,60 m nur noch 35 kg wog, sich für eine Therapie in einer Klinik für Ess-Störungen entschieden. Ihr Antrag bei der damaligen BfA als Rehabilitationsträger wurde abgelehnt, weil diese nicht eine medizinische Rehabilitation, sondern eine stationäre Krankenhausbehandlung für angezeigt... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 04.07.2005
- S 14 RA 427/01 -
Opernsängerin braucht keinen Keramikzahn
Statt dessen reicht eine keramisch verblendete Metallkrone aus
Eine Opernsängern ist zur Ausübung ihres Berufes nicht auf einen Vollkeramikzahn angewiesen. Die BfA ist nicht verpflichtet, Kosten für eine Vollkeramikkrone als medizinische Reha-Leistung zu übernehmen.
Die 53-jährige Klägerin ist Mitglied des Opernchores der Sächsischen Staatsoper in Dresden. Sie ließ sich am rechten oberen Schneidezahn eine metallfreie Keramikkrone einsetzen.Von den Gesamtkosten in Höhe von 315,40 € musste sie 110,39 € als Eigenanteil selbst tragen.Die BfA lehnte die Übernahme des Eigenanteils als ausschließlich berufsbedingte Aufwendungen ab.... Lesen Sie mehr