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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2017
- 1 Ss 174/17 -
Auswirkung einer Geldstrafe auf berufliche Zukunft eines Medizinstudenten muss berücksichtigt werden
Fehlende Berücksichtigung in Strafzumessung begründet Aufhebung des Strafurteils
Bei der Verhängung einer Geldstrafe muss der Tatrichter im Rahmen der Strafzumessung unter anderem die Auswirkungen der Strafe auf die berufliche Zukunft eines Medizinstudenten berücksichtigen. Tut er dies nicht, führt dies zur Aufhebung des Strafurteils und zur Neuverhandlung des Falls. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Februar 2017 eine im 7. Semester befindliche Medizinstudentin vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu je 35 EUR verurteilt. Der Verurteilung lagen zwei Betrugsfälle zugrunde. Die Medizinstudentin legte gegen die Verurteilung Revision ein. Sie begründete dies unter anderem damit, dass das Gericht nicht die negativen Auswirkungen der Verurteilung auf ihre berufliche Zukunft berücksichtigt habe.Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Angeklagten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Tatrichter habe seine nach § 46 StGB... Lesen Sie mehr
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