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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Meeresblick“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 09.08.2019
- 539 C 2462/19 -

Blick auf Tennisplatz statt auf Meer begründet Anspruch auf Reisepreisminderung

Falsches Zimmer für eine angebrochene Nacht rechtfertigt Minderungsquote von 10 %

Hat ein Reisender ein Zimmer mit Meerblick gebucht und erhält stattdessen ein Zimmer mit Blick auf den Tennisplatz, begründet dies einen Anspruch auf Reisepreisminderung. Muss der Reisende das falsche Zimmer nur für eine angebrochene Nacht beziehen, so rechtfertigt dies eine Minderungsquote von 10 % des Tagesreisepreises. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar buchte für den Sommer 2018 eine Pauschalreise nach Rhodos. Dabei wurde ausdrücklich die Unterbringung in einem Zimmer mit Meerblick vereinbart. Jedoch musste das Ehepaar die erste angebrochene Nacht in einem Zimmer schlafen, welches lediglich einen Blick auf den Tennisplatz bot. Das Ehepaar machte aufgrund dessen eine Reisepreisminderung geltend. Da die Reiseveranstalterin sich weigerte dem nachzukommen, erhob das Ehepaar Klage.Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten des Ehepaars. Ihnen stehe ein Anspruch auf Reisepreisminderung zu. Denn in der Nichtstellung eines... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.02.2019
- 2-24 S 216/18 -

Am Kabinenfenster eines Kreuzfahrtschiffs vorbei laufende Mitreisende stellen keinen Reisemangel dar

Minderung des Reisepreises von 5 % bei mangelhafter Anordnung der Betten in der Kabine rechtfertigt

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass am Kabinenfenster eines Kreuzfahrtschiffs vorbei laufende Mitreisende keinen Reisemangel darstellen. Eine mangelhafte Anordnung der Betten in der Kabine rechtfertigt hingegen eine Minderung des Reisepreises von 5 %.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hatte auf einem Kreuzfahrtschiff für sich und ihre Begleitung die höchste Kabinenkategorie, nämlich eine "Außenkabine Superior" gebucht. Nach den Angaben des beklagten Reiseveranstalters sollte die Kabine einen "malerischen Meerblick" haben. Die Klägerin bemängelte, dass Mitreisende auf dem Schiff vor dem Kabinenfenster das Sichtfeld kreuzten.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.07.2019
- 29 C 404/18 (40) -

Kreuzfahrttypische Kabinen­beschaffenheit begründet keinen Reisemangel

In Reisekatalog angegebener "malerischer" Meerblick verpflichtet nicht zu einem in jeder Hinsicht ungehindertem Blick aufs Meer

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine kreuzfahrttypische Lage und Ausstattung der Passagierkabinen keine Reisemängel darstellen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls buchte bei der Beklagten die Kreuzfahrt "Lebenstraum Hurtigruten" für sich und ihren Ehemann. Dabei fiel ein Aufpreis von 700 Euro für die Buchung der Außenkabine "Superior" an. Diese Kategorie wurde im Prospekt der Beklagten wie folgt beschrieben: "Mit malerischem Meerblick: Diese zum Großteil auf den oberen Decks gelegenen Außenkabinen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 04.02.2010
- 53 C 4617/09 -

Reisepreisminderung bei fehlendem Meerblick, fehlendem A-la-carte-Restaurant und defekten Geräten im Fitnessraum

Unterbringung in einem anderen als dem gebuchten Hotel stellt keinen Reisemangel dar

Wenn der versprochene Meerblick fehlt und die Geräte im Fitnessraum kaputt sind, kann der Reisepreis um 7 bzw. 5 % gemindert werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Duisburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Urlauber eine14-tägige All-Inklusiv-Reise nach Ibiza für ein Hotel in Puerto de San Miguel gebucht. Gebucht waren Zimmer mit Meerblick. Laut Katalogbeschreibung sollte das Hotel u.a. ein A-la-carte-Restaurant und einen kleinen Fitnessraum mit fünf Trainingsgeräten haben. Außerdem sollte es über einen "phantastischen Meerblick" verfügen. Als die Urlauber... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Baden-Baden, Urteil vom 15.02.2006
- 16 C 255/05 -

Urlauberpech - ölverschmutztes Meer und kein Meeresblick vom Hotelzimmer

Meeresblick muss fest vereinbart werden

Wer auf Meeresblick Wert legt, muss sich diesen Wunsch vom Reiseveranstalter bestätigen lassen. Nur dann ist er verbindlich. Dies hat das Amtsgericht Baden-Baden entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall machte eine Urlauberin in Dubai Urlaub. Sie wollte gern ein Hotelzimmer mit Meeresblick und hatte daher diesen Wunsch bei der Buchung der Reise geäußert. Leider wurde diesem Wunsch dann nicht vom Reiseveranstalter entsprochen.Nach der Rückkehr klagte die Urlauberin wegen dieses Reisemangels auf Reisepreisminderung. Erfolglos. Diese... Lesen Sie mehr



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