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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mietaufwendungen“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 14.12.2015
- S 5 AS 204/14 -
Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängerin nach Fehlgeburt weiterhin ungekürzte Miete für angeblich zu teure Wohnung zahlen
Verweis des Jobcenters auf angemessene "Kaltmiete" unzureichend
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass das Jobcenter einer Hartz-IV-Empfängerin nach einer Fehlgeburt weiter die ungekürzte Miete für eine angeblich zu teure Wohnung zahlen muss. Die Aufforderung des Jobcenter, die Unterkunftskosten auf eine angemessene "Kaltmiete" zu senken, erklärte das Gericht ebenfalls für missverständlich.
Im zugrunde liegenden Verfahren zog eine 1987 geborene, schwangere Hartz IV-Empfängerin im Oktober 2012 in eine Mietwohnung nach Crailsheim. Im Hinblick auf die bevorstehende Geburt übernahm das Jobcenter Landkreis Schwäbisch Hall zunächst die vollen Kosten der Unterkunft in Höhe von 450 Euro (300 Euro "Grundmiete" zzgl. Heiz- und Nebenkosten). Nachdem die Frau jedoch eine Fehlgeburt erlitten hatte, wies das Jobcenter darauf hin, zukünftig nur noch die nach einem sogenannten "schlüssigen Konzept" für eine Person ermittelte "angemessene Kaltmiete" in Höhe von gut 250 Euro zu zahlen, sofern die Leistungsempfängerin nicht ausreichende Bemühungen nachweise,... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27.01.2016
- S 82 AS 17604/14 -
Kein Anspruch auf Hartz-IV-Zuschlag für Umgang mit Kind der Ex-Partnerin
Rein soziale Elternschaft vermittelt keine grundrechtlich anerkannte und damit leistungsrechtlich relevante Elternposition
Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, einem Leistungsempfänger die Kosten für eine größere Wohnung zu bezahlen, nur weil sich dort regelmäßig auch das Kind der Ex-Partnerin aufhält. Zwar kann die Ausübung des Rechts auf Umgang mit einem Kind sozialrechtliche Ansprüche begründen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die leibliche oder zumindest rechtliche Elternschaft des Leistungsempfängers. Sogenannte "soziale Eltern" haben keine sozialrechtlichen Ansprüche, selbst wenn sie Bezugs- und Vertrauensperson des Kindes sind. In Ausnahmefällen kommen allenfalls Ansprüche des Kindes selbst in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.
Trennen sich Paare mit Kindern, wirft dies nicht nur familien- und zivilrechtliche Fragen auf, sondern auch sozialrechtliche Probleme, sofern die Betroffenen staatliche Hilfeleistungen erhalten. Im Grundsatz sind Ansprüche von Hartz IV-Empfängern auf Leistungen zur Ausübung des Umgangsrechts mit ihren getrennt lebenden Kindern inzwischen rechtlich anerkannt. In Betracht kommen zum Beispiel... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2013
- 11 K 3180/11 E -
Mehrjährige Entsendung ist nicht mit einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit gleichzusetzen
Abzug von Mietaufwendungen nur bei Auwärtstätigkeit oder doppelter Hausführung möglich
Handelt es sich in Folge einer mehrjährigen Entsendung um eine regelmäßige Arbeitsstätte, so sind Mietaufwendungen nicht abzugsfähig, wenn keine Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung vorliegt. Bei Fahrtaufwendungen ist lediglich die Entfernungspauschale zu gewähren. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorfs hervor.
In dem vorzuliegenden Fall war zwischen den Beteiligten streitig, ob von einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit ausgegangen werden kann, wenn ein Arbeitnehmer zunächst für drei Jahre, insgesamt aber für knapp sechs Jahre an eine ausländische Tochtergesellschaft einer deutschen Konzernmutter entsendet wird. In der Sache ging es darum, ob der Kläger, der mitsamt seiner Familie ins Ausland... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2012
- 7 K 87/11 E -
"Arbeitsecke" im privaten Wohnbereich nicht abzugsfähig
Selbständiger Arbeitnehmer kann Arbeitsecke nicht im Zuge von Mietaufwendungen als Betriebsausgaben absetzen
Aufwendungen für eine in der eigenen Wohnung zusätzlich neben einem Büroraum eingerichtete "Arbeitsecke" können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG lässt nur den Abzug für ein Arbeitszimmer und nicht für eine Arbeitsecke zu. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Beteiligten um die Anerkennung von Mietaufwendungen als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Der Kläger nutzte neben einem Büroraum eine "Arbeitsecke" im Wohn- und Esszimmer seiner privaten Wohnung. Zum Streit kam es zum einen darüber, ob die Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Nutzung von Flur, Küche und... Lesen Sie mehr
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