die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „mietvertragliches Gebrauchsrecht“ veröffentlicht wurden
Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.06.2012
- 311 S 92/10 -
Nachbarliches Rauchen auf dem Balkon berechtigt zu einer Mietminderung von 5 %
Gebrauchstauglichkeit ist erheblich gemindert
Dringt in die Wohnung wegen Rauchender Nachbarn Zigarettenrauch ein, so sind die beeinträchtigten Mieter zu einer Mietminderung in Höhe von 5 % berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichtes Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegende Fall minderten die Mieter einer Dachgeschoßwohnung ihre Miete wegen rauchender Mitmieter. Die unter den Mietern wohnenden Nachbarn waren starke Raucher und rauchten auf dem Balkon, so dass der Rauch nach oben stieg und durch die geöffneten Fenster in die Wohnung eindrang. Der Vermieter erkannte die Minderung nicht an und verlangte Zahlung der ausstehenden Miete. Das Amtsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 02.11.2010 - Az.: 920 C 286/09 - dem Vermieter recht gegeben und verurteilte die Mieter zur Zahlung der ausstehenden Miete. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.Das Landgericht Hamburg entschied... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 24.04.2003
- 7 C 21/03 -
Vermieter darf Auslegen von Fußmatten verbieten
Keine Beeinträchtigung des Mietvertragszwecks
Der Vermieter darf im Mietvertrag das Auslegen von Fußmatten vor der Wohnungstür verbieten. Hält sich der Mieter nicht daran, so kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, selbst wenn Fußmatten in anderen Aufgängen des Hauses von ihm hingenommen werden. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde das Auslegen von Fußmatten durch den Mietvertrag verboten. Ein Mieter hielt sich nicht an dem Verbot und wurde vom Vermieter auf Unterlassung verklagt.Das Amtsgericht Neukölln gab dem Vermieter recht. Dieser hatte gegen den Mieter ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB. Das Auslegen der Fußmatte durch den Mieter stellte eine... Lesen Sie mehr