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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.11.2022
- 3 Ss-OWi 1115/22 -
3.000 € Geldbuße wegen Vereinnahmens einer unangemessen hohen Miete unter Ausnutzung eines geringen Angebots
Geldbuße wegen Mietwuchers nicht zu beanstanden
Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen vorsätzlichen Vereinnahmens einer unangemessenen hohen Miete unter Ausnutzung des in Frankfurt am Main herrschenden Mietwohnungsangebotes zu einer Geldbuße von 3.000,00 € verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Entscheidung diese Verurteilung bestätigt.
Der Betroffene ist Eigentümer einer 33,1 qm großen Einzimmerwohnung mit Kochnische, fensterlosem Bad/WC, Flur und Balkon in Frankfurt am Main/Nied. Er vermietete diese teilmöblierte Wohnung für 550,00 €/Monat kalt zzgl. Nebenkosten von 180,00 €/Monat. Auf Anzeige des Mieters ermittelte das Amt für Wohnungswesen wegen des Verdachts der Mietpreisüberhöhung. Gegen den Betroffenen erging wegen des vorsätzlichen Vereinnahmens eines unangemessen hohen Entgelts unter Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum ein Bußgeldbescheid (§ 5 WiStrG).Es wurde eine Geldbuße in Höhe von 3.000,00 € festgesetzt und die Abführung... Lesen Sie mehr
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