die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Minderheitsaktionäre“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.04.2021
- 21 W 139/19 -
Bestimmung des angemessenen Ausgleichs für Minderheitsaktionäre anhand des Börsenkurses der beherrschenden Gesellschaft möglich
OLG Frankfurt am Main weist Beschwerden zurück
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass der den Minderheitsaktionären gemäß § 304 Abs. 1 AktG zu gewährende angemessene Ausgleich anhand des Börsenkurses der beherrschten Gesellschaft bestimmt werden kann. Da diese Frage bislang höchstrichterlich nicht entschieden ist, hat der Senat die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen.
Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG (i.F.: WCM AG) schloss mit der TLG Immobilien AG als herrschender Gesellschaft im Oktober 2017 einen Beherrschungsvertrag, dem die Hauptversammlung beider Gesellschaften im folgenden Monat zustimmten. Der Vertrag sah für die Minderheitsaktionäre der beherrschten Gesellschaft, der WCM AG, eine Abfindung in Höhe von 23 Aktien der WCM AG gegen 4 Aktien der TLG Immobilien AG und einen wiederkehrenden Ausgleich in Höhe von 0,13 € brutto je Aktie der beherrschten Gesellschaft vor. Zahlreiche Minderheitsaktionäre der WCM AG beantragten eine gerichtliche Heraufsetzung dieser vertraglich vorgesehenen Kompensation.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.09.2020
- 21 W 121/115 -
OLG Frankfurt am Main: Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Dyckerhoff AG nicht angemessen
Bemessung der angemessenen Abfindung allein anhand der gezahlten Vorerwerbspreise nicht sachgerecht
Mit Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 12.7.2013 schloss die Dyckerhoff AG ihre Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung aus. Die gewährte Abfindung war nicht angemessen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) und erhöhte die Abfindung entsprechend um 4,92 € auf 52,08 € je Aktie.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Jahr 2012 erreichte die damalige Mehrheitsaktionärin der Dyckerhoff AG durch Aktienzukäufe einen Anteil von über 95 % des Grundkapitals. Im Anschluss verlangte sie den Ausschluss der Minderheitsaktionäre, den die Hauptversammlung der Gesellschaft im Juli 2013 gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von 47,16 € beschloss. Daraufhin beantragten... Lesen Sie mehr