die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Missbrauch von Ausweispapieren“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.08.2013
- 2 Ss 349/13 -
Unberechtigte Nutzung eines Behindertenparkausweises begründet keine Strafbarkeit wegen Missbrauchs von Ausweispapieren
Fehlende Identitätstäuschung schließt Strafbarkeit aus
Wird ein Behindertenparkausweis unberechtigt genutzt, so liegt keine Strafbarkeit wegen Missbrauchs von Ausweispapieren (§ 281 StGB) vor. Denn dies würde eine Täuschung über die Inhaberschaft des Ausweises voraussetzen. Der unberechtigte Nutzer eines Behindertenparkausweises täuscht aber nur darüber, den Inhaber des Ausweises transportiert zu haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 parkte ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einen Behindertenparkplatz. Er legte den Behindertenparkausweis des Sohns seiner Beifahrerin auf das Armaturenbrett und ging mit ihr shoppen. Tatsächlich war der behinderte Sohn aber nicht anwesend. Aufgrund dessen wurde der Autofahrer und seine Beifahrerin vom Amtsgericht Stuttgart wegen Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen diese Entscheidung legten beide Revision ein.Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der beiden Angeklagten und hob das erstinstanzliche Urteil daher... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 30.09.2013
- (256 Ds) 232 Js 3662/12 (88/13) -
Schwindel bei Vaterschaftstest: Bruderpaar wegen Personenstandsfälschung, mittelbarer Falschbeurkundung, Missbrauch von Ausweispapieren und Betrugs strafbar
Geldstrafen von 2.250 Euro und 1.800 Euro
Wer im Rahmen eines Vaterschaftstests über seine Vaterschaft täuschen will, kann sich unter anderem wegen Urkundenfälschung, Missbrauchs von Ausweispapieren und versuchten Betrugs strafbar machen und zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der spätere Angeklagte zeugte mit einer Frau ein Kind. Da er sich jedoch nachfolgend weigerte die Vaterschaft anzuerkennen, ordnete das Familiengericht ein Vaterschaftstest an. Aus Groll gegen die Mutter erschien zum Vaterschaftstest am 27. August 2012 nicht der Angeklagte, sondern sein jüngerer Bruder. Dieser gab sich unter Vorlage des Personalausweises... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 21.04.2004
- 55 Cs 702/04 -
Missbräuchliches Verwenden eines Behindertenausweises stellt einen Missbrauch von Ausweispapieren dar
Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 €
Wer ein Behindertenparkausweis, der für einen anderen amtlich ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, macht sich eines Missbrauchs von Ausweispapieren gemäß § 281 Abs. 1 StGB schuldig. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall parkte die Angeklagte ihren PKW auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz. Ihre Mutter war schwerbehindert und im Besitz eines Parkausweises für Behinderte. Der Parkausweis lag auf dem Armaturenbrett des PKWs und die Angeklagte löste keinen Parkschein.Das Amtsgericht hielt die Angeklagte wegen Missbrauchs von Ausweispapieren für schuldig.... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 30.12.2004
- 5 St RR 336/04 -
Auto parken: Missbrauch des Behindertenausweises ist strafbar
1500 Euro Strafe für Falschparken
Eine Falschparkerin hatte auf einem Behindertenparkplatz den Behindertenausweis ihrer Mutter hinter die Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs gelegt. Dafür muss sie jetzt 1.500 Euro Strafe zahlen. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Nach Ansicht der Münchener Richter wurde damit aus der einfachen Ordnungswidrigkeit ein Missbrauch von Ausweispapieren gemäß § 281 StGB. Der Parkausweis für Behinderte sei ein Ausweispapier im Sinne des Strafgesetzbuches.Zweck des Ausweises sei es, die Identität eines Bürgers nachzuweisen und sicherzustellen, dass nur ein Berechtigter die damit verbundenen Privilegien nutzen könne.... Lesen Sie mehr