die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mitarbeiterdarlehen“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2017
- 8 AZR 67/15 -
BAG: Regelung zur Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens muss Grund des Beschäftigungsendes berücksichtigen
Regelung zur Rückzahlung des gesamten Betrags aufgrund vom Arbeitgeber verschuldeten Kündigung unwirksam
Die Regelung zur Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens muss den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen. So ist eine Regelung dahingehend, dass der gesamte Darlehensbetrag auch bei einer allein vom Arbeitgeber veranlassten Kündigung sofort verzinslich zurückzuzahlen ist, unwirksam gemäß § 307 Abs. 1 BGB. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2012 erhielt ein Arbeitnehmer von seiner Arbeitgeberin ein Mitarbeiterdarlehen in Höhe von 17.000 EUR. Das Darlehen sollte entsprechend der zugrundeliegenden Vereinbarung mit 6 % verzinst und ab Februar 2013 in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Zudem wurde nach einer weiteren Regelung in der Vereinbarung der gesamte Darlehensbetrag zuzüglich 6 % Zinsen sofort fällig, sollte das Arbeitsverhältnis "gleichgültig aus welchen Gründen" beendet werden. Das Arbeitsverhältnis endete nachfolgend tatsächlich Ende März 2013 aufgrund einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Da sich der Arbeitnehmer nachfolgend... Lesen Sie mehr