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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mitfahrzentrale“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.10.2014
- 2-03 O 329/14 -
Unzulässigkeit von "Uber": Betreiberin der App "Uber" bzw. "UberPop" verstößt gegen Personenbeförderungsgesetz
Fehlende Personenbeförderungsgenehmigung der Fahrer begründet Verstoß
Durch die Vermittlung von Fahrten mit Fahrern, die nicht über eine Personenbeförderungsgenehmigung verfügen, verstößt die Betreiberin der App "Uber" bzw. "UberPop" gegen das Personenbeförderungsgesetz. Somit liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging die Betreiberin einer Taxi-Bestell-App mit Hilfe eines Eilantrags gegen die Betreiberin der App "Uber" bzw. "UberPop" vor. Nach Ansicht der Taxi-App-Betreiberin verstoße der Fahrdienst "Uber" gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.Das Landgericht Frankfurt a.M. folgte der Ansicht der Taxi-App-Betreiberin und untersagte dem Fahrdienst "Uber" vorläufig die Vermittlung von Fahrten, soweit diese gegen Entgelt erbracht werden und die Fahrer über keine Genehmigung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes verfügen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 05.08.2014
- 15 O 342/14 -
Landgericht Berlin: Weiteres Eilverfahren in Sachen "UBER - APP" ohne Erfolg
Gericht verneint Eilbedürftigkeit
Das Landgericht Berlin hat in einem weiteren Eilverfahren, das gegen die Betreiber der Smartphone-App "UBER! zur Vermittlung von Fahraufträgen eingeleitet worden ist, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Das Landgericht hat die Eilbedürftigkeit verneint, da die Antragstellerin, eine GmbH, mit der Einleitung des Verfahrens zu lange gewartet habe. Ihr Geschäftsführer habe sich bereits im Dezember 2013 mit dem Geschäftsmodell befasst und er habe im April 2014 im eigenen Namen eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Berlin erwirkt, wonach den Betreibern untersagt worden ist, die... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 27.08.2014
- 5 E 3534/14 -
Mitfahrdienst "Uber" darf vorerst weiterbetrieben werden
Untersagungsverfügung aus formellen Gründen rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag der Betreiber der Taxi-App "Uber" stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts ist die Untersagungsverfügung aus formellen Gründen nicht rechtens.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte sich die Betreiberfirma der Taxi-App "Uber" gegen eine behördliche Verfügung gerichtet, mit der die Vermittlung von Fahrgästen an Fahrer ohne Personenbeförderungsgenehmigung sowie die Werbung hierfür untersagt worden waren.Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Untersagungsverfügung aus formellen Gründen für nicht rechtens gehalten.... Lesen Sie mehr
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