die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mitwirkungsausschluss“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 06.06.2017
- 34 Wx 440/16 -
Ein Wohnungseigentümer kann einzelne Räume seines Sondereigentums auf einen anderen Eigentümer übertragen
Übertragung der Miteigentumsanteile sowie Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich
Ein Wohnungseigentümer kann einzelne Räume seines Sondereigentums auf einen anderen Wohnungseigentümer übertragen, wenn das übertragene Sondereigentum mit dem Miteigentumsanteil des Erwerbs verbunden wird. Nicht erforderlich ist, dass zugleich über den Miteigentumsanteil verfügt wird oder dass die übrigen Wohnungseigentümer der Übertragung zustimmen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand im Rahmen eines Grundbuchberichtigungsverfahrens vor dem Amtsgericht München im Jahr 2016 Streit darüber, ob ein Wohnungseigentümer das Sondereigentum an seinen Hobbyraum wirksam auf einen anderen Wohnungseigentümer habe übertragen dürfen, ohne zugleich über die Miteigentumsanteile zu verfügen und die übrigen Wohnungseigentümer miteinzubeziehen. Das Amtsgericht beanstandete die Übertragung des Sondereigentums nicht. Nunmehr musste das Oberlandesgericht München entscheiden.Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Zwei Wohnungseigentümer können... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.04.2013
- 1 BvR 2635/12 -
Bundesverfassungsgericht zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache
Durch Bundesverfassungsgericht festgesetzte Missbrauchsgebühr unanfechtbar
Ein Mitglied des Bundesverfassungsgerichts, dass an einer unanfechtbaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beteiligt war und diese dennoch unzulässig vor einem Fachgericht angefochten wird, kann trotzdem im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die fachgerichtliche Prozessentscheidung mitwirken. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die 2. Kammer des Ersten Senats - unter Mitwirkung der Richter Gaier und Paulus sowie der Richterin Britz - gegen den Beschwerdeführer in drei Verfassungsbeschwerdeverfahren Missbrauchsgebühren festgesetzt. Hiergegen wandte sich der Beschwerdeführer mit Klagen vor dem Verwaltungsgericht. Dieses wies seine Klagen als unzulässig ab, weil der Verwaltungsrechtsweg... Lesen Sie mehr