die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „mobiler Verkaufsstand“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 11.07.2013
- 1 Ss (OWi) 92/13 -
Betreiben mobiler Verkaufsstände vor wechselnden Einkaufszentren erfordert grundsätzlich Reisegewerbekarte
Einsatz eigenen Personals sowie eigener Waren spricht für Abwicklung eigener Geschäfte und nicht Tätigwerden als Warenlieferant des Einkaufszentrums
Wer an wechselnden Einkaufszentren einen mobilen Verkaufsstand betreibt, benötigt grundsätzlich eine Reisegewerbekarte. Der Einsatz eigenen Personals sowie eigener Waren spricht für die Abwicklung eigener Geschäfte und nicht für eine Tätigkeit als Warenlieferant des jeweiligen Einkaufszentrums. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine GmbH betrieb mehrere mobile Verkaufsstände, die jeweils tageweise vor wechselnden Einkaufszentren aufgestellt wurden. Dabei wurden eigenes Personal und eigene Waren eingesetzt. Da die GmbH nicht über eine Reisegewerbekarte verfügte, verurteilte das Amtsgericht Salzgitter die Firma zu einer Geldbuße von 500 €. Dagegen legte die GmbH Rechtsbeschwerde ein. Sie war der Meinung, sie habe gar kein eigenes Geschäft betrieben, sondern sei lediglich als Warenlieferant für das jeweilige Einkaufszentrum tätig gewesen. So seien sämtliche Umsätze als Einnahmen des jeweiligen Einkaufszentrums verbucht worden. Die... Lesen Sie mehr