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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „mündliche Prüfung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.02.2020
- 12 K 529.18 -

VG Berlin: Kleidungsstil darf bei der Prüfung nicht bewertet werden

Punkteabzug für den Kleiderstil ist bewertungs­fehlerhaft

Die Bewertung einer Prüfungsleistung anhand des Kriteriums der Kleidung ist grundsätzlich fehlerhaft. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 19. Februar 2020 (VG 12 K 529.18), entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1989 geborene Klägerin studierte bis 2018 im Masterstudiengang "Recht für die Öffentliche Verwaltung" an einer Berliner Hochschule. Dabei belegte sie auch das Modul "E-Government zwischen Verwaltungsmodernisierung und Bürgernähe". Im Vorfeld übermittelte die Dozentin dieses Fachs den Kandidaten die für die mündliche Prüfung maßgebenden Kriterien nebst Punkteskala. Für die Kategorie "Präsentationsweise (Vortrag)" sollte danach "sicheres und überzeugendes Auftreten mit einem dem Charakter der Prüfung angemessenem Kleidungsstil" maßgebend sein. In einer an alle Kandidaten gerichteten weiteren E-Mail hieß... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2011
- 7 K 3433/10 -

Sanktion: Bewertung einer mündlichen Prüfung mit "ungenügend" wegen Mitführen eines Handys

Sanktion muss verhältnismäßig ausfallen / Schule muss Sanktionsnote korrigieren

Wer während einer Prüfung ein Handy mit sich führt, der macht sich eines Täuschungsversuchs schuldig und muss mit der Sanktionsnote "ungenügend" rechnen. Legen die Umstände des Einzelfalls jedoch eine mildere Bewertung nahe, so kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegen eine Bewertung als "ungenügend" vorgegangen werden. So bietet eine mündliche Prüfung im Vergleich zu einer schriftlichen Prüfung kaum Gelegenheit, ein Handy für einen Täuschungsversuch zu verwenden. Außerdem müssen die Prüfer vor der Prüfung noch einmal deutlich auf ein Verbot hinweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervor.

Im vorliegenden Fall legte eine Fachhochschulabsolventin Widerspruch gegen die Abänderung ihrer Abschlussnote im Fach Geschichte von der Note "gut" auf "ungenügend" ein, nachdem ihr aufgrund des Mitführens eines Handys bei der mündlichen Prüfung der Vorwurf eines Täuschungsversuchs gemacht wurde.Die mündliche Prüfung im vorliegenden Fall begann mit der Vorbereitung,... Lesen Sie mehr



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