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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mütterrente“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 18.02.2016
- S 14 R 4060/14 -
Gesetzlicher Stichtag verpasst: Kein Anspruch auf höhere "Mütterrente" nach Erziehung eines Pflegekindes
Gesetzgeber ist aus haushaltspolitischen Erwägungen zur Einführung sachlich vertretbarer Stichtagsregelungen berechtigt
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass eine Mutter dann keinen Anspruch auf eine höhere "Mütterrente" hat, wenn der gesetzliche Stichtag hierfür verpasst wurde. Das Gericht verwies darauf, dass zwar jeder Stichtag unvermeidbar gewisse Härten mit sich bringe, es dem Gesetzgeber aber dennoch nicht verwehrt sei, aus haushaltspolitischen Erwägungen sachlich vertretbare Stichtagsregelungen einzuführen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die heute 68jährige Klägerin erzog von 1979 an - neben ihren beiden zuvor geborenen Töchtern - in ihrem Haushalt ein 1974 geborenes Pflegekind. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg erkannte für die Erziehung der beiden Töchter neben der bereits gewährten Kindererziehungszeit von einem Jahr einen Zuschlag auf die derzeitige Altersrente der Klägerin an, lehnte es aber ab, die Erziehung des Pflegekindes rentenerhöhend zu berücksichtigen, weil die Klägerin ihr Pflegekind nicht bereits im 12. Monat nach Ablauf des Monats der Geburt, sondern erst vom 5. Lebensjahr an erzogen habe.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.12.2015
- L 21 R 374/14 -
"Mütterrente" ist verfassungsgemäß
Anerkennung von Kindererziehungszeiten von (lediglich) 24 Monaten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einer Grundsatzentscheidung das Gesetz der Großen Koalition zur besseren Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bestätigt. Die Beschränkung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren worden sind, ist verfassungsgemäß.
Für ein Elternteil - Mutter oder Vater -, das ein ab 1992 geborenes Kind in den ersten drei Lebensjahren erzieht, werden in der gesetzlichen Rentenversicherung 36 Monate Kindererziehungszeiten anerkannt. Kindererziehungszeiten werden bei der Berechnung der Rentenhöhe behandelt, als ob die oder der Versicherte während der Kindererziehung das Durchschnittsentgelt aller Versicherten erzielt... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 29.06.2015
- S 17 R 473/15 -
Mütterrente: Keine Rentenerhöhung für Erziehung eines im Alter von 14 Monaten aufgenommenen behinderten Pflegekindes
Gesetzliche Regelungen zur Mütterrente begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken
Gesetzliche Voraussetzung für die sogenannte Mütterrente ist die Erziehung eines Kindes in dessen 13. Lebensmonat. Ist ein Kind nur davor oder erst danach erzogen worden, gibt es nach dem Willen des Gesetzgebers keinen Rentenzuschlag. Ungerechtigkeiten im Einzelfall müssen mit Blick auf die allgemeine Praktikabilität der pauschalierenden Regelung in Kauf genommen werden. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschriften bestehen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.
Die 1951 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist leibliche Mutter eines 1980 geborenen und von ihr erzogenen Sohnes. Außerdem hat sie im Oktober 1979 ein damals 14 Monate altes behindertes Mädchen mit dem Ziel der Adoption in ihren Haushalt aufgenommen. Im Zuge der Neuberechnung ihrer Altersrente gewährte die beklagte Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 24.07.2013
- S 13 R 3851/12 -
Griechin hat nach Rückkehr ins Heimatland und dortiger Erziehung ihrer Kinder keinen Anspruch auf Mütterrente
Erziehungsleistungen wurden außerhalb des Bundesgebiets erbracht
Wer seine Kinder nicht in Deutschland erzogen hat, hat mangels anerkennungsfähiger Kindererziehungszeiten keinen Anspruch auf die so genannte Mütterrente. Dabei steht nicht die ausländische Staatsangehörigkeit der Mutter (hier: griechische Staatsangehörige) entgegen, sondern der Ort außerhalb des Bundesgebiets, an dem die Erziehungsleistung erbracht wird (hier: Griechenland).
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitete vor Jahrzehnten nur kurze Zeit in Deutschland und kehrte dann ins Herkunftsland Griechenland zurück. Dort wurde sie Mutter zweier Kinder, die sie ausschließlich dort erzog. Im Hinblick auf noch nicht erstattete Versicherungszeiten machte sie nach Erreichen der Altersgrenze die Gewährung einer Altersrente geltend und führte zum... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.11.2013
- L 2 R 352/13 -
Mütterrente: Aktuelle Regelungen noch verfassungsgemäß
Gericht sieht dennoch weiteren Handlungsbedarf
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass derzeit die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit 12 Monaten und für nach 1992 geborene Kinder mit 3 Jahren nicht verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat aber eine Pflicht zum weiteren Ausgleich der Benachteiligung der Familien.
Der Entscheidung lag der Fall einer 1951 geborenen und in Hannover lebenden Klägerin zugrunde. Die beklagte Rentenversicherung hatte bei der Klägerin im Vormerkungsverfahren jeweils 12 Monate Kindererziehungszeiten für die in den Jahren 1971 und 1974 geborenen Kinder berücksichtigt. Die Klägerin begehrt aber die Berücksichtigung von drei Jahren Kindererziehungszeiten je Kind. Sie... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 14.03.2013
- S 1 R 413/12 -
Kürzere Rentenbeitragszeit für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ist verfassungsgemäß
Stichtagsregelungen bei Einführung oder Erweiterung von Sozialleistungsansprüchen grundsätzlich zulässig
Die derzeit geltenden Vorschriften bezüglich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind verfassungsgemäß. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine aus Baumholder stammende Mutter eines vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kindes geklagt, der für die Kindererziehung von der Rentenversicherung (nur) ein Jahr als Beitragszeit zuerkannt worden war. Dies hielt sie für verfassungswidrig, weil für ab dem 1. Januar 1992 geborene Kinder drei Jahre je Kind als Beitragszeiten anerkannt werden. Durch... Lesen Sie mehr
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