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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Munition“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.02.2021
- 6 StR 235/20 -

BGH: Polizist wegen Verstößen gegen Kriegswaffen­kontrollgesetz, Waffengesetz und Sprengstoffgesetz rechtskräftig verurteilt

Urteil des Landgerichts weist keinen Rechtsfehler auf

Das Urteil des Landgerichts Schwerin im Prozess gegen einen Polizeibeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern wegen Verstößen gegen das Kriegswaffen­kontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz ist rechtskräftig.

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe und Munition für Kriegswaffen in Tateinheit mit Besitz von Schusswaffen und Munition, einem Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen sowie Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.Nach den Urteilsfeststellungen beschäftigte sich der Angeklagte, ein Polizeibeamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, mit Katastrophenszenarien und betrieb zusammen mit Gleichgesinnten das sogenannte Preppen, wobei die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss vom 12.11.2020
- RN 4 S 20.1456 -

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Aufbewahrung von Munition auf Waffenschrank in nicht abgeschlossenen Raum

Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis

Die Aufbewahrung von Munition auf dem Waffenschrank in einem nicht abgeschlossenen Raum, begründet die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Dies rechtfertigt den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich eines angedrohten Suizids befand sich im Jahr 2019 die Polizei im Haus eines Mannes, der zugleich Inhaber zweier Schusswaffen war. Die Polizeibeamten stellten dabei fest, dass der Waffenschrank zwar versperrt war, sich jedoch auf dem Schrank Munition befand. Der Waffenschrank selber befand sich in einem kleine Raum ohne Fenster,... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 25.06.2018
- 65 S 54/18 -

Rechtswidrige Aufbewahrung einer Waffe mit Munition rechtfertigt fristlose Kündigung des Wohnungsmieters

Schwerwiegender Verstoß gegen vertragliche Obhutspflichten sowie nachhaltige Störung des Hausfriedens

Die rechtswidrige Aufbewahrung einer Waffe mit Munition rechtfertigt die fristlose Kündigung des Wohnungsmieters gemäß § 569 Abs. 2 BGB. Denn dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen vertragliche Obhutspflichten sowie eine nachhaltige Störung des Hausfriedens dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung durch die Berliner Polizei im Juli 2017 in einer Mietwohnung eine Pistole und ein Magazin mit Munition gefunden. Die Vermieterin sprach aufgrund dessen eine fristlose Kündigung aus. Die Mieterin akzeptierte diese jedoch nicht und weigerte sich daher auszuziehen. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage auf Räumung... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.02.2018
- 65 S 6/18 -

Fristlose Kündigung eines Wohn­raum­miet­vertrags aufgrund illegaler Lagerung von Waffen und Munition sowie Mord in Nachbarschaft

Erhebliche Verletzung der mietvertraglichen Obhutspflichten durch Wohnungsmieter

Lagert ein Wohnungsmieter illegal Waffen und Munition in seiner Wohnung und begeht er in der Nachbarschaft einen Mord mit einer der Waffen, verletzt er erheblich die mietvertraglichen Obhutspflichten. Der Vermieter kann in diesem Fall die fristlose Kündigung erklären. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wohnungsmieter im September 2015 fristlos gekündigt nachdem er in der Nachbarschaft einen Mann mit einer doppelläufigen Schrotflinte getötet hatte. Der Mieter wurde durch einen anschließenden SEK-Einsatz in seiner Wohnung verhaftet. Dabei wurden eine Reihe von Waffen und Munition aufgefunden, für die der Mieter keine Erlaubnis hatte. Da sich... Lesen Sie mehr



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