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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Musikumzug“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.02.1999
- 15 G 401/99 (V) -
Karnevalsumzug darf laut sein - jedenfalls in Frankfurt
Lärmspitzen von über 70 dB sind hinzunehmen
Anwohner eines Karnevalsumzugs müssen die damit verbundenen Lärmimmissionen dulden. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Bei einem Fastnachtsumzug darf es nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main auch schon mal lauter zugehen.Es hat entschieden, dass bei einem drei- bis vierstündigen Umzug die damit einhergehenden Geräuschimmissionen schon wegen ihrer kurzen Dauer nicht geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes herbeizuführen.Sollten Lärmspitzen von über 70 dB (A) auftreten, seien diese hinzunehmen.Anwohner eines Karnevalsumzugs müssen die damit verbundenen Lärmimmissionen dulden. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.05.2008
- 4 MB 49/08 -
Trotz Lärmbelästigung: Holmer Beliebung darf weiterhin den neuen Ältermann nachts um 3 Uhr mit Musikumzug nach Hause begleiten
Anwohner scheitern in zweiter Instanz
Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden und damit eine anders lautende Entscheidung des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts Schleswig geändert.
Die Mitglieder der Holmer Beliebung begleiten regelmäßig zum Abschluss des Beliebungsfestes im Juni nachts um 3 Uhr ihren neuen Ältermann mit einem Musikumzug nach Hause. Diese Sitte gibt es nach Mitternacht zumindest seit 40 Jahren, von Seiten der Holmer Beliebung wird auf eine Tradition seit dem 17. Jahrhundert verwiesen. Auf eine Anwohnerbeschwerde hatte die Stadt Schleswig dieses... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 14.04.2008
- 3 B 44/08 -
VG Schleswig untersagt alte Sitte: Neuer Ältermann darf nachts um 3 Uhr nicht mehr mit Musik nach Hause begleitet werden
Anwohner beklagten sich über Lärm
Holmer Beliebung darf den neuen Ältermann nachts um 3 Uhr nur ohne Musik nach Hause begleiten. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Die Mitglieder der Holmer Beliebung begleiten regelmäßig zum Abschluss des Beliebungsfestes im Juni nachts um 3 Uhr ihren neuen Ältermann mit einem Musikumzug nach Hause. Diese Sitte gibt es nach Mitternacht zumindest seit 40 Jahren, von Seiten der Holmer Beliebung wird auf eine Tradition seit dem 17. Jahrhundert verwiesen. Auf eine Anwohnerbeschwerde hatte die Stadt Schleswig dieses... Lesen Sie mehr
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