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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Musikzimmer“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2011
- 4 K 5121/09 -
FG Baden-Württemberg: Häusliches Übezimmer eines Orchestermusikers nur eingeschränkt abziehbar
Gleichstellung des Überaums mit häuslichem Arbeitszimmer gerechtfertigt
Das in der eigenen Wohnung gelegene Übezimmer eines Orchestermusikers ist mit einem häuslichen Arbeitszimmer gleichzusetzen. Das Übezimmer ist somit - genau wie das häusliche Arbeitszimmer - steuerlich nur eingeschränkt absetzbar. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass es für die Beurteilung der steuerlichen Abziehbarkeit nicht darauf ankomme, dass der Übe-Raum nicht der Erledigung schriftlicher Arbeiten dient und weder mit einem Schreibtisch noch sonst mit bürotypischen Gegenständen wie etwa einem Computer oder einem Telefon ausgestattet ist.Entscheidend ist vielmehr, dass der Musiker den Raum zur häuslichen Vorbereitung der späteren Aufführung der Musikstücke im Rahmen seines Orchesters und damit in einer Weise nutzt, die derjenigen anderer, bürotypischer Berufe vergleichbar ist.Folge dieser Bewertung ist, dass die Aufwendungen für das Übezimmer regelmäßig... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 13.10.2010
- 9 K 3882/09 -
FG Köln: Berufsmusiker kann Kosten für ein häusliches Übungszimmer in voller Höhe steuerlich absetzen
Auch das Musikzimmer eines Berufsmusikers in der eigenen Wohnung stellt ein häusliches Arbeitszimmer dar
Wenn ein Berufsmusiker einen Raum seiner eigenen Wohnung zum Einstudieren von Musikstücken nutzt, dann kann er den Raum steuerlich unbeschränkt abziehen. Die Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer greifen insoweit nicht. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Das Finanzgericht Köln gab der Klage einer freiberuflichen Musikerin statt, die die Kosten für ein häusliches Übungszimmer in Höhe von ca. 3.000 € in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen wollte. Der Senat widersprach der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach auch das Musikzimmer eines Berufsmusikers in dessen eigener Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer darstelle. Er stellte... Lesen Sie mehr
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