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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachbarhilfe“ veröffentlicht wurden

Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 05.09.2019
- L 1 U 165/18 -

Kein Unfall­versicherungs­schutz für Durchführung von Sägearbeiten für die Nachbarin

Selbstbestimmtes und frei verantwortliches Arbeiten kann nicht als Wie-Beschäftigung angesehen werden

Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass die Durchführung von Sägearbeiten für die Nachbarin nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls führte für seine Nachbarin Sägearbeiten (Brennholz zuschneiden) aus. Dabei zog er sich an der linken Hand erhebliche Schnittverletzungen. Die Berufsgenossenschaft verneinte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls. Das Sozialgericht wies die dagegen gerichtete Klage ab.Das Thüringer Landessozialgericht wies die Berufung zurück. Es bestätigte die Auffassung der Berufsgenossenschaft und des Sozialgerichts, dass der Nachbar bei der Durchführung der Sägearbeiten nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.Zwar können auch arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten außerhalb... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.04.2016
- VI ZR 467/15 -

BGH: Typischer Schadenseintritt im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit sowie Abdeckung des Schadens durch Versicherung des Geschädigten begründet keine Haftungs­beschränkung

Nachbar haftet für fahrlässig verursachten Wasserschaden

Verursacht ein Nachbar im Rahmen einer Gefälligkeit einen Schaden, so ist seine Haftung nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ein typischer Schadenseintritt im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit unter Nachbarn sowie die Abdeckung des Schadens durch die Haft­pflicht­versicherung des Geschädigten begründet keine Haftungs­beschränkung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Kuraufenthalts eines Grundstückseigentümers im Juni 2011 übernahm ein Nachbar unter anderem die Bewässerung des Gartens. Dies erfolgte durch einen an eine Außenzapfstelle des Hauses montierten Wasserschlauch. Der Nachbar drehte nach der Bewässerung lediglich die am Schlauch befindliche Spritze zu. Er stellte aber nicht die Wasserzufuhr... Lesen Sie mehr



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