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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachnahmebetrag“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom 19.08.2003
- 41 C 414/03 -
Beim Versand von Ware gegen Nachnahme spricht Aushändigung der Ware an Empfänger für Zahlung des Nachnahmebetrags
Beweis der Zahlung durch Vorlage einer Quittung nicht erforderlich
Wird eine Ware als Nachnahmesendung versendet, so spricht die Aushändigung der Ware an den Empfänger dafür, dass dieser auch den Nachnahmebetrag gezahlt hat. Der Empfänger ist nicht verpflichtet die Zahlung des Betrags durch Vorlage einer Quittung nachzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2000 bestellte ein Mann bei einer Versandhändlerin für Computerzubehör Ware zum Preis von etwa 1.500 EUR. Nachdem der Mann seine Ware per Nachnahmesendung erhielt, verlangte die Versandhändlerin die Zahlung des Kaufpreises. Zur Begründung führte sie an, dass das beauftragte Unternehmen vergessen habe den Nachnahmebetrag einzukassieren. Der Käufer wiederum behauptete den Betrag gezahlt zu haben. Da er jedoch keine entsprechende Quittung vorlegen konnte, erhob die Versandhändlerin Klage.Das Amtsgericht Bielefeld entschied gegen die Versandhändlerin. Ihr habe... Lesen Sie mehr
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