die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachtarbeitszuschlag“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.11.2021
- 10 AZR 261/20 -
Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des Bruttoeinkommens für Zeitungszusteller wegen Dauernachtarbeit
Grundrecht auf Pressefreiheit rechtfertigt keine Reduzierung des Zuschlags
Für das Austragen von Zeitungen in Dauernachtarbeit ist ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des Bruttoeinkommens gemäß § 6 Abs. 5 AZG angemessen. Das Grundrecht auf Pressefreiheit rechtfertigt keine Reduzierung des Zuschlags. Insofern geht der Gesundheitsschutz der Zeitungszusteller vor. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2019 eine Zeitungszustellerin vor dem Arbeitsgericht Paderborn gegen ihre Arbeitgeberin auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlag. Die Klägerin arbeitete an allen Werktagen mehr als zwei Stunden in der Zeit zwischen 1.30 Uhr und 6 Uhr. Die Beklagte gewährte ihr dafür einen Zuschlag in Höhe von 10 %. Die Klägerin wollte aber weitere 20 %. Sowohl das Arbeitsgericht Paderborn als auch das Landesarbeitsgericht Hamm gaben der Klage statt. Dagegen richtete sich die Revision der Beklagten.Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die Klägerin könne... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2023
- 10 AZR 332/20 -
BAG zur Höhe tarifliche Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit
Unterschiedlich hohe tarifliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit zulässig
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zu-schlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. Ein solcher kann darin liegen, dass mit dem höheren Zuschlag neben den spezifischen Belastungen durch die Nachtarbeit auch die Belastungen durch die geringere Planbarkeit eines Arbeitseinsatzes in unregelmäßiger Nachtarbeit ausgeglichen werden sollen. Die hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Beklagte ist ein Unternehmen der Getränkeindustrie. Die Klägerin leistete dort im Streitzeitraum Nachtarbeit im Rahmen eines Wechselschichtmodells. Im Arbeitsverhältnis der Parteien gilt der Manteltarifvertrag zwischen dem Verband der Erfrischungsgetränke-Industrie Berlin und Region Ost e.V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Hauptverwaltung vom 24. März 1998 (MTV).... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2022
- VI R 28/19 -
Steuerfreie Lohnzuschläge im Profisport
Zuschläge für Fahrt im Mannschaftsbus steuerfrei
Fahren Profisportler im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen, dann sind die hierfür vom Arbeitgeber geleisteten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Klägerin nimmt mit einer Mannschaft am Spielbetrieb einer deutschen Profiliga teil. Die bei ihr angestellten Spieler und Betreuer sind verpflichtet, zu Auswärtsspielen im Mannschaftsbus anzureisen. Erfolgte die Anreise an Sonn- oder Feiertagen oder in der Nacht, dann erhielten Spieler und Betreuer hierfür neben ihrem Grundgehalt steuerfreie Zuschläge. Das Finanzamt vertrat die Auffassung,... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2021
- 10AZR 397/20 A) -
Bundesarbeitsgericht setzt Entscheidung über Nachtzuschlag bis zum EuGH-Urteil aus
Vorabentscheidungsersuchen bereits vor dem EuGH anhängig
Ein Rechtsstreit kann in entsprechender Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO ausgesetzt wer-den, wenn entscheidungserheblich ist, wie Unionsrecht auszulegen ist, und zu dieser Frage bereits ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängig ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss klagestellt.
Die Beklagte ist ein Unternehmen der Süßwarenindustrie. Der Kläger versieht bei ihr Nacht-arbeit im Rahmen von Wechselschichtarbeit. Die Parteien sind an den Bundesmanteltarifvertrag für die Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden der Süßwarenindustrie vom 14. Mai 2007 (BMTV) gebunden. Der BMTV bestimmt, dass für Nachtarbeit in Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit,... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2020
- 10 K 410/17 H (L) -
Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ohne Einzelabrechnung nicht steuerfrei
Steuerfreie Zuschläge des Arbeitgebers müssen einzeln abgerechnet werden
Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind ohne Einzelabrechnung nicht steuerfrei. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Die Klägerin betrieb ein Kino und zahlte an einige ihrer Arbeitnehmer neben dem Grundlohn eine monatliche Pauschale für Nacht- und/oder Sonntagsarbeit. Diese behandelte sie in den Lohnabrechnungen als steuerfrei. Das beklagte Finanzamt ging dagegen von einer Steuerpflicht der Zuschläge aus und nahm die Klägerin durch Lohnsteuerhaftungsbescheid in Anspruch. Die Voraussetzungen für die... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.12.2020
- 10 AZR 334/20 -
Halbierte Nachtzuschläge für Schichtarbeiter unzulässig
Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der sich der Zuschlag für Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines Schichtsystems verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Beklagte betreibt eine Brauerei in Hamburg. Der Kläger leistet dort Schichtarbeit. Nach dem Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Brauereien und deren Niederlassungen in Hamburg und Schleswig-Holstein ist für Arbeit in der Nachtschicht von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein Zuschlag von 25 % zum Stundenentgelt zu zahlen. Für Nacht-arbeit, die in demselben... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019
- 14 K 1653/17 L -
Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus können Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sein
Vom Arbeitgeber gezahlte Zuschläge bleiben steuerfrei
Profi-Sportmannschaften reisen zu Auswärtsterminen regelmäßig in Mannschaftsbussen an. Diese Fahrzeiten im Mannschaftsbus können zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören. Zahlt ihr Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser steuerfrei. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine Profi-Sportmannschaft. Die bei ihr angestellten Spieler und Betreuer sind arbeitsvertraglich verpflichtet, zu auswärts stattfindenden Terminen im Mannschaftsbus anzureisen. Eine individuelle Anreise ist ihnen nicht erlaubt. Die Klägerin zahlte ihren Arbeitnehmern Zuschläge zu Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit steuerfrei aus.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2017
- 10 AZR 171/16 -
Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
Rückgriff des Arbeitgebers auf vertraglich vereinbarte niedrigere Vergütung scheidet aus
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen bestimmt sich - soweit kein höherer tariflicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht - nach § 2 EFZG i.V.m. § 1 MiLoG. Sieht ein Tarifvertrag einen Nachtarbeitszuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen ist, ist auch dieser mindestens aus dem gesetzlichen Mindestlohn zu berechnen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist langjährig bei der Beklagten als Montagekraft beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft Nachwirkung der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie in der Fassung vom 24. Februar 2004 (MTV) Anwendung. Dieser sieht u.a. einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 25 % des tatsächlichen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.12.2015
- 10 AZR 156/15 -
BAG: Dauernachtarbeit rechtfertigt grundsätzlich Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des Bruttostundenlohns
Geringerer Zuschlag aufgrund Ruhephasen von 1 bis 1 ½ Stunden pro Nacht
Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft in der Nacht tätig und bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, so steht ihm gemäß § 6 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) grundsätzlich ein Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des Bruttostundenlohns oder auf Gewährung einer entsprechenden Anzahl freier Tage zu. Ein geringerer Zuschlag kann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer pro Nacht eine Ruhephase von 1 bis 1 ½ Stunden hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Lkw-Fahrer war für eine Logistik- und Paketdienstleistungsunternehmen im Linientransport tätig. Ein Tarifvertrag galt nicht. Da die Arbeitszeit des Arbeitnehmers überwiegend in der Zeit von 20 bis 6 Uhr lag, gewährte ihm die Arbeitgeberin ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 20 % des Bruttostundenlohns. Dem Arbeitnehmer war dies aber... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.06.2016
- VII ZB 4/15 -
BGH: Unpfändbarkeit von Nachtarbeitszuschlägen
Steuerfreie Nachtarbeitszuschläge stellen Erschwerniszulage im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO dar
Nachtarbeitszuschläge sind als Erschwerniszulage im Sinne von § 850 a Nr. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) unpfändbar, soweit sie steuerfrei im Sinne von § 3 b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) gewährt werden und nicht den Rahmen des Üblichen übersteigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Lohn eines Arbeitnehmers gepfändet werden, da er Unterhalt schuldete. In diesem Zusammenhang beantragte er die Aufhebung der Pfändung seiner Nachtschichtzuschläge, die ihm steuerfrei von seinem Arbeitgeber gewährt wurden.Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Stendal hoben die Pfändung der... Lesen Sie mehr