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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nässeschaden“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2021
- IV ZR 236/20 -

BGH: Kein Versicherungsschutz durch Wohn­gebäude­versicherung bei Wasserschaden aufgrund undichter Fuge zwischen Duschwanne und Wand

Duschwanne, Fuge und Wand stellen keine mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtungen dar

Kommt es wegen einer undichten Fuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand zu einem Wasserschaden, besteht kein Versicherungsschutz durch die Wohn­gebäude­versicherung nach Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008. Die Duschwanne, Fuge und angrenzende Wand stellen keine mit dem Rohrsystem verbundene sonstige Einrichtungen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen einer undichten Fuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand kam es in einem Wohngebäude in Bayern zu einem Wasserschaden. Der Eigentümer des Gebäudes beanspruchte deshalb die Wohngebäudeversicherung. Da sich diese weigerte den Schaden zu regulieren, erhob der Eigentümer Klage. Das Landgericht Aschaffenburg hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht Bamberg hat ihr teilweise stattgegeben. Nunmehr hatte der Bundesgerichtshof über den Fall zu entscheiden. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob ein versicherter Nässeschaden nach Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008 vorlag. Danach war jeder Schaden,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.03.2015
- 7 U 12/14 -

Ein an einer innergebäudlichen Regenwasserzisterne angeschlossenes Regenfallrohr ist zugleich Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung

Haftungsausschluss für Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes greift bei Nässeschäden innerhalb des Gebäudes

Ein Regenfallrohr, das an einer in einem Gebäude befindlichen Regenwasserzisterne angeschlossen ist, dient zugleich als Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung. Der Haftungsausschluss für Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes greift auch bei Nässeschäden innerhalb des Gebäudes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 kam es in einem Gebäude zu einem Nässeschaden, welcher aus einem undichten Verbindungsstück zwischen einer Regenrinne und dem Fallrohr, das zu einer Regenwasserzisterne im Keller führte, stammte. Das in der Zisterne gesammelte Wasser wurde etwa für das Handwaschbecken oder für die Gartenbewässerung weiterverwendet. Aufgrund... Lesen Sie mehr



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