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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Namenspapiere mit Inhaberklausel (§ 808 BGB)“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Syke, Urteil vom 19.02.2003
- 9 C 1683/02 -

Verfallsdatum für namentlich ausgestellten Ballongutschein

Gültigkeitsfrist von einem Jahr für einen Ballongutschein reicht aus

Veranstalter von Ballonfahrten dürfen die von ihnen ausgestellten Gutscheine mit einer einjährigen Gültigkeitsdauer versehen. Das hat das Amtsgericht Syke entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Sohn für seinen Vater einen Ballongutschein gekauft. Der "Gutschein für die Fahrt mit einem Heißluftballon" hatte eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ab Ausstellung. Als der Vater den Gutschein einlösen wollte, lehnte der Betreiber der Ballonfahrten dies mit dem Hinweis auf die abgelaufene Gültigkeitsdauer ab. Der Vater klagte vor dem Amtsgericht Syke. Jedoch ohne Erfolg.Bei dem (geschenkten) namentlich ausgestellten Gutschein handele es sich um ein qualifiziertes oder hinkendes Inhaberpapier im Sinne von § 808 BGB, das zwar ein Leistungsversprechen enthalte, sich aber von einem normalen Inhaberpapier... Lesen Sie mehr



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