die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Naturschutzgebietsverordnung“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2023
- 7 CN 1.22 -
Keine Festlegung von Flugverboten auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes
Bundesverkehrsministerium für Beschränkungen zur Luftraumnutzung zuständig
Eine Naturschutzbehörde darf nicht im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung Flugverbote für Luftfahrzeuge anordnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Antragstellerinnen bieten gewerbliche Ballonfahrten an. Sie nutzen hierfür Startplätze im Umland des Steinhuder Meeres bei Hannover. Im Mai 2016 beschloss die Regionsversammlung Hannover die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Totes Moor" im Bereich des Steinhuder Meeres. Das Naturschutzgebiet ist ca. 3 200 ha groß und umfasst Teile der Wasserfläche des Steinhuder Meeres und einen Landbereich östlich und nordöstlich des Sees. Ungefähr die Hälfte des von der Verordnung unter Schutz gestellten Gebiets ist zugleich ein Europäisches Schutzgebiet nach der Vogelschutzrichtlinie.Nach der Naturschutzgebietsverordnung ist es unter... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.03.2022
- 4 KN 280/19 -
Naturschutzgebietsverordnung "Waller Flachteiche" des Landkreises Verden rechtmäßig
Gesamtes Gebiet ist schutzwürdig und schutzbedürftig
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Waller Flachteiche" des Landkreises Verden vom 13. November 2018 als rechtmäßig bestätigt.
Das rund 23 ha große Naturschutzgebiet liegt zwischen dem Ortsteil Walle der Stadt Verden (Aller) und der zur Gemeinde Kirchlinteln gehörenden Ortschaft Holtum (Geest). Es umfasst eine durch Sandabbau entstandene Teichlandschaft und ihre Umgebung. Ein Teilbereich des Naturschutzgebiets ist europarechtlich als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) Nr. 274 "Sandgrube bei Walle" unter... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 19.10.2021
- 4 KN 292/16, 4 KN 174/17 und 4 KN 190/17 -
Normenkontrollverfahren gegen die Naturschutzgebietsverordnung „Totes Moor“ der Region Hannover teilweise erfolgreich
Naturschutzgebietsverordnung „Totes Moor“ teilweise unwirksam
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat mit drei Urteilen einzelne Regelungen der Naturschutzgebietsverordnung „Totes Moor“ der Region Hannover für unwirksam erklärt und damit den Anträgen der Antragsteller teilweise stattgegeben.
Die von der Region Hannover erlassene Naturschutzgebietsverordnung „Totes Moor“ (NSG-HA 154) bezieht sich auf ein 3.179 ha großes Gebiet, das Landflächen östlich und nordöstlich des Steinhuder Meeres sowie den Uferbereich und Wasserflächen im ost-nordöstlichen Bereich des Steinhuder Meeres (ca. 10 % der gesamten Wasserfläche des Steinhuder Meeres) umfasst. Ca. die Hälfte des von der... Lesen Sie mehr