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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.04.2021
- 2-21 O 182/17 -
Neckermann Geschäftsführer und Aufsichtsräte haften nicht für Zahlungen vor Insolvenzantragstellung
Klage eines Insolvenzverwalters erfolglos
Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage des Insolvenzverwalters des ehemaligen Neckermann-Konzerns gegen vormalige Geschäftsführer und Aufsichtsräte abgewiesen. Gegenstand der Klage waren Zahlungen über rund 19 Mio. Euro. Diese hatte Neckermann zu einem Zeitpunkt getätigt, als das Unternehmen in einer finanziellen Schieflage war, die Geschäftsführung einen Insolvenzantrag aber noch nicht gestellt hatte.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Trotz mehrerer Restrukturierungsmaßnahmen befand sich Neckermann zu Beginn des Jahres 2012 in einer schlechten wirtschaftlichen Lage. Das Unternehmen war zwar nicht zahlungsunfähig, jedoch seit März 2012 bilanziell überschuldet. Absehbar fehlten ab Jahresende 2012 liquide Mittel in zweistelliger Millionenhöhe. Ab Frühjahr 2012 führte die Geschäftsführung intensive Verhandlungen mit dem Alleingesellschafter als Geldgeber. Er forderte unter anderem den Abbau von knapp 1.400 Arbeitsplätzen ohne Abfindung. Da die Arbeitsnehmerseite dem nicht zustimmte, stellte die Geschäftsführung von Neckermann am 23. Mai... Lesen Sie mehr
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