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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Netzausbau“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 01.03.2024
- 21 L 2013/22 -
Wettbewerber erhalten vorerst Zugang zu Kabelkanälen der Telekom
Interessenabwägung "fällt zu Lasten der Telekom aus",
Die Deutsche Telekom GmbH ist vorläufig verpflichtet, ihren Wettbewerbern Zugang zu ihren gesamten Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zu eröffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Eilbeschluss entschieden.
Die Telekom war schon länger verpflichtet, anderen Wettbewerbern den Zugang zu ihren Teilnehmeranschlussleitungen zu eröffnen. Diese auch als "TAL" bezeichneten Leitungen binden Endkunden an die "letzte Meile" des Netzes der Telekom an. Mit Beschluss vom 21. Juli 2022 erlegte die Bundesnetzagentur der Telekom zusätzlich auf, ihren Wettbewerbern ab dem 1. Januar 2024 den Zugang zu ihren gesamten Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zum Zweck des Aufbaus und Betriebs von Netzen mit sehr hoher Kapazität an festen Standorten oder zum Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung zu eröffnen. Erklärtes Ziel war dabei die Beschleunigung des Glasfaserausbaus... Lesen Sie mehr
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