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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 27.07.2016
- 17 C 68/15 -
Unbewohnbarkeit einer Wohnung nach Brand: Keine Pflicht des Mieters zur Trennung einer Mikrowelle von Stromquelle bei Nichtgebrauch
Kein Verschulden des Mieters bei Brand aufgrund von außen nicht erkennbaren Defekts
Gerät eine Mikrowelle wegen eines von außen nicht erkennbaren Defekts in Brand und wird die Wohnung dadurch unbewohnbar, kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Ein Verschulden am Brand trifft dem Mieter in diesem Fall nicht. Er ist insbesondere nicht verpflichtet, die Mikrowelle bei Nichtgebrauch von der Stromquelle zu trennen oder den Betrieb zu beaufsichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2014 geriet die Mikrowelle einer Wohnungsmieterin wegen eines von außen nicht erkennbaren Defekts in Brand. Die Mietwohnung wurde dadurch für mehrere Monate unbewohnbar. Die Mieterin erklärte aufgrund dessen die fristlose Kündigung. Diese akzeptierte der Vermieter jedoch nicht. Er machte die Mieterin für den Brandschaden verantwortlich. Sie habe es entweder schuldhaft unterlassen den Netzstecker der Mikrowelle trotz Nichtgebrauchs vom Stromnetz zu trennen oder sie habe pflichtwidrig den Betrieb der Mikrowelle nicht beaufsichtigt. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr
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