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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Neuerteilung“ veröffentlicht wurden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.11.2015
- 11 BV 14.2738 -

Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund BAK von 1,28 ‰ genügt für Anordnung einer MPU

Anordnung des medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgrund von § 13 Satz Nr. 2 d) FeV

Die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis darf von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig gemacht werden, wenn die Fahrerlaubnis aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blut­alkohol­konzentration von 1,28 ‰ strafgerichtlich entzogen wurde. Die Anordnung zur Beibringung des Gutachtens erfolgt nach § 13 Satz 1 Nr. 2 d) der Fahr­erlaubnis­verordnung (FeV). Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Ver­waltungs­gerichts­hofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall entzog das Amtsgericht Amberg im Februar 2014 einer Autofahrerin die Fahrerlaubnis und ordnete zudem eine Sperre von drei Monaten an. Hintergrund dessen war eine Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,28 ‰ bei der es zu einem Auffahrunfall kam. Die Autofahrerin gab an, dass sie zuvor drei Gläser Melissengeist mit Wasser und Zucker getrunken habe. Vor Ablauf der Sperre beantragte die Autofahrerin die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisbehörde machte dies jedoch von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig. Die Autofahrerin hielt dies für unzulässig... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.06.2013
- 3 B 71.12 -

BVerwG: Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch bei entzogener Fahrerlaubnis durch Strafgericht zulässig

Entziehung der Fahrerlaubnis durch Verwaltungsbehörde nicht Voraussetzung

Wurde einem Autofahrer wegen einer Trunkenheitsfahrt von einem Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen, so ist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 d) FeV von einem vom Autofahrer vorzulegenden medizinisch-psychologischen Gutachten abhängig zu machen. Die Anordnung zur Vorlage eines solchen Gutachtens setzt nach dieser Vorschrift jedoch nicht voraus, dass die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen hat. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Autofahrer wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt im Dezember 2005 (BAK von 1,58 Promille) vom Amtsgericht unter anderem die Fahrerlaubnis entzogen. Zugleich wurde eine Sperre für die Neuerteilung von 11 Monaten verhängt. Nach Ablauf der Wiedererteilungssperre beantragte der Autofahrer die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisbehörde... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 19.08.2014
- M 6b E 14.2930 -

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaliger Trunkenheitsfahrt mit BAK von weniger als 1,1 Promille rechtfertigt Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Anordnung kann auf § 13 Nr. 2 d) der Fahr­erlaubnis­verordnung gestützt werden

Wird einer Autofahrerin wegen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von weniger als 1,1 Promille von einem Amtsgericht die Fahrerlaubnis entzogen, so muss die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig gemacht werden. Eine entsprechende Anordnung ist nach § 13 Nr. 2 d) der Fahr­erlaubnis­verordnung (FeV) zu treffen. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Amtsgericht entzog einer Autofahrerin im Januar 2014 die Fahrerlaubnis. Hintergrund dessen war, dass die Autofahrerin unter Alkoholeinfluss ihr Fahrzeug gesteuert hatte. Eine entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,1 Promille. Nach Ablauf der Sperrfrist beantragte die Autofahrerin die Wiedererteilung... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.05.2013
- 1 M 123/12 -

Gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit 1,55 Promille rechtfertigt Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Anordnung der Vorlage des Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr. 2 d) der Fahr­erlaubnis­verordnung

Wurde einem Autofahrer wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,55 Promille durch ein Amtsgericht die Fahrerlaubnis entzogen, so muss die zuständige Behörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 d) der Fahr­erlaubnis­verordnung (FeV) von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer im Mai 2010 durch ein Urteil eines Amtsgerichts die Fahrerlaubnis entzogen. Hintergrund dessen war eine Trunkenheitsfahrt mit einer gemessenen BAK von 1,55 Promille. Nach Ablauf der Sperrfrist beantragte der Autofahrer die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Die zuständige Behörde machte dies jedoch von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Würzburg, Beschluss vom 21.07.2014
- W 6 E 14.606 -

Gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt rechtfertigt keine Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Erfordernis der wiederholten Trunkenheitsfahrt oder einmalige Trunkenheitsfahrt mit BAK von 1,6 Promille

Hat ein Amtsgericht einem Autofahrer die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,1 Promille entzogen, so rechtfertigt dies im Zusammenhang mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis allein nicht die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Vielmehr muss entweder eine wiederholte Trunkenheitsfahrt oder eine einmalige Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,6 Promille vorliegen. Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2013 wurde einem Autofahrer von einem Amtsgericht die Fahrerlaubnis entzogen und zugleich gegen ihn eine Sperre für die Dauer von acht Monaten verhängt. Hintergrund dessen war eine Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,1 Promille. Nach Ablauf der Sperrzeit beantragte der Autofahrer die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Die zuständige... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.01.2014
- 10 S 1748/13 -

Keine Wiedererteilung einer vom Strafgericht entzogenen Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 d) der Fahr­erlaubnis­verordnung zulässig

Wird eine Fahrerlaubnis von einem Strafgericht wegen Alkoholmissbrauchs entzogen, so muss die zuständige Behörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von einem medizinisch-psychologischen Gutachten abhängig machen. Eine entsprechende Anordnung muss nach § 13 Satz 1 Nr. 2 d) der Fahr­erlaubnis­verordnung (FeV) ergehen. Wird ein solches Gutachten nicht beigebracht, schließt das die Wiedererteilung aus. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Autofahrer wurde im Mai 2012 von einem Amtsgericht die Fahrerlaubnis entzogen. Hintergrund dessen war eine Trunkenheitsfahrt mit 1,2 Promille. Das Gericht sah darin eine Uneignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Monaten beantragte der Autofahrer bei der zuständigen Behörde die Neuerteilung der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2013
- 6 L 297/13 -

Bei freiwilligem Verzicht auf die Fahrerlaubnis und Wiedererteilung nach MPU-Gutachten sowie Sperrfrist werden sämtliche bestehende Punkte getilgt

Freiwilliger Verzicht ist dann gleichzusetzen mit zwangsweisem Entzug der Fahrerlaubnis

Wird einem Autofahrer die Fahrerlaubnis nach dem freiwilligen Verzicht nach erfolgtem MPU-Gutachten und sechs monatiger Sperrfrist wiedererteilt, so erlöschen sämtliche Punkte im Verkehrs­zentralregister. Denn in einem solchen Fall steht der freiwillige Verzicht mit der zwangsweisen Entziehung der Fahrerlaubnis gleich. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall drohte einem Autofahrer wegen bestehender 20 Punkte im Verkehrszentralregister die zwangsweise Entziehung der Fahrerlaubnis. Um der Entziehung zuvorzukommen verzichtete er im August 2007 freiwillig auf seine Fahrerlaubnis. Nachdem sich der Autofahrer einer medizinisch-psychologischen Begutachtung unterzog und diese ein zukünftiges verkehrswidriges Verhalten... Lesen Sie mehr



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