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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nichtmitnahme“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.01.2018
- L 4 KR 147/14 -

Krankenkasse muss keine Dolmetscherkosten bei fremdsprachigen Patienten tragen

Kein Anspruch auf Kostenübernahme trotz ärztlicher Anordnung und Befürwortung

Muss ein Patient Dolmetscherleistungen bei Arztbesuchen und Therapien in Anspruch nehmen, so sind die Kosten für den Dolmetscher keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Zugrunde lag der Fall eines Blutkrebspatienten (geb. 1941 gest. 2011), der aus dem heutigen Serbien stammte und in Hannover wohnhaft war. Dieser hatte in den Jahren 2010 und 2011 Leistungen eines vereidigten Dolmetschers bei Arztbesuchen, Strahlentherapien und Behördengängen in Anspruch genommen.Die entstandenen Kosten von ca. 4.900,- Euro rechnete der Dolmetscher gegenüber der Krankenkasse ab. Er verwies darauf, dass die medizinische Versorgung ohne die Übersetzung gefährdet gewesen wäre und daher auch vom behandelnden Arzt als notwendig befürwortet worden sei. Demgegenüber führte die Krankenkasse in ihrem Ablehnungsbescheid aus, dass die Tätigkeit eines Dolmetschers... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 18.07.1985
- 5 St 112/85 -

Keine Strafbarkeit wegen Leistungserschleichung bei bloßer Nichtmitnahme einer entwerteten Tageskarte

Strafbarkeit setzt Nichtzahlung der Transportleistung voraus

Vergisst ein Fahrgast seine entwertete Tageskarte mitzunehmen, so macht er sich nicht wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB strafbar. Eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass die Transportleistung nicht bezahlt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau vergaß ihre am Vormittag gelöste und entwertete Tageskarte für eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln am Nachmittag mitzunehmen. Da sie während einer Fahrkartenkontrolle ihren Fahrausweis nicht vorzeigen konnte, wurde sie wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB angeklagt. Das Amtsgericht sprach sie vom Vorwurf... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 11.10.1999
- 2 Ss 250/99 -

Keine Schwarzfahrt bei Nichtmitführen einer übertragbaren Monatskarte

Keine Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265 a StGB)

Vergisst ein Fahrgast seine Monatskarte mitzunehmen, verwirklicht er nicht den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Monatskarte übertragbar ist oder nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fahrgast benutzte die öffentlichen Verkehrsmittel um von der Arbeit nach Hause zu fahren. Dabei kam es zu einer Fahrscheinkontrolle, in dessen Verlauf festgestellt wurde, dass der Fahrgast seine gültige übertragbare Monatskarte zu Hause vergessen hatte. Er wurde daher vom Amtsgericht wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.06.2012
- (4) 121 Ss 113/12 (149/12) -

Kein Schwarzfahren bei bloßer Nichtmitnahme der Monatskarte

Strafbarkeit des Erschleichens von Leistungen (§ 265 StGB) nicht gegeben

Führt der Inhaber einer Monatskarte die Karte bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht mit, obwohl er sie bezahlt hat, so liegt keine Schwarzfahrt vor. Eine Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265 StGB) ist nicht gegeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein Schüler ohne Mitnahme eines gültigen Fahrausweises mit der U-Bahn. Dabei wurde er erwischt. Er gab bei den Kontrolleuren an, dass er seine Schülermonatskarte für den Monat April verloren hatte. Dies sei ihm auf dem Weg zur U-Bahn aufgefallen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn daraufhin wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 StGB... Lesen Sie mehr



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