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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nichtstun“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.02.2022
- 6 A 2766/20 -

Verwirkung des Rechts auf Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung nach mehr als 16 Monate nach Bekanntgabe der Beurteilung

Beamter setzt Anschein nichts gegen Beurteilung zu unternehmen

Das Recht zur Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung ist nach mehr als 16 Monate nach Bekanntgabe der Beurteilung verwirkt. Der Beamte setzt durch seine Untätigkeit den Anschein, nichts gegen die Beurteilung unternehmen zu wollen. Dies hat das Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2017 erhielt ein Polizeibeamter eine dienstliche Beurteilung. Dagegen erhob der Beamte im Februar 2019 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage als unzulässig ab. Der Kläger habe sein Recht auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung verwirkt. Für den Zeitpunkt der Verwirkung sei auf die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO abzustellen. Es liege im Interesse des Beamten und des Dienstherrn, Beförderungs- und Verwendungsentscheidungen nicht übermäßig lange durch Unsicherheiten zu belasten. Zudem werde die Überprüfung individueller... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2018
- 8 UF 217/17 -

Verwirkung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs trotz schuldhaften Ver­fahrens­still­stands durch Amtsgericht

Unter­halts­berechtigter muss spätestens nach einem Jahr Fortsetzung des Verfahrens anstrengen

Ein rechtshängiger nachehelicher Unterhaltsanspruch kann auch dann verwirkt werden, wenn an dem mehrjährigen Ver­fahrens­still­stand das Amtsgericht Schuld hat. Denn der Unter­halts­berechtigte muss notfalls spätestens nach einem Jahr selbst auf die Fortsetzung des Verfahrens drängen. Andernfalls darf der Unterhaltsschuldner davon ausgehen, dass der Anspruch nicht weiter geltend gemacht wird. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach erfolgter Scheidung von ihrem Ehemann machte die Ehefrau ein Jahr später im August 2011 rückständigen Trennungs- und nachehelichen Unterhalt sowie fortlaufend nachehelichen Unterhalt geltend. Sie stellte einen entsprechenden Antrag auf Verpflichtung zur Zahlung beim Amtsgericht Wesel. Der Antrag wurde dem Ex-Ehemann als Antragsgegner... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 08.11.2016
- 26 UF 107/16 -

Keine Verwirkung von Unterhalts­ansprüchen bei bloßer mehrjähriger Untätigkeit gegenüber vermögenslosem Unterhaltsschuldner

Untätigkeit trotz bekannter Veränderung der Vermögens­verhältnisse kann Verwirkung begründen

Bleibt ein Unterhaltsgläubiger über mehrere Jahre hinweg gegenüber dem vermögenslosen Unterhaltsschuldner untätig, verwirkt sich dadurch nicht der Unterhaltsanspruch. Eine Verwirkung kann aber in Betracht kommen, wenn der Unterhaltsgläubiger trotz Kenntnis von der Veränderung der Vermögens­verhältnisse des Schuldners untätig bleibt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2008 erwirkte eine Frau gegen ihren damaligen Ehemann einen Unterhaltstitel, wonach ihr für den Zeitraum von April 2007 bis April 2008 ein Trennungsunterhalt von monatlich 223 EUR zustand. Aus diesem Titel betrieb sich sogleich die Zwangsvollstreckung, was jedoch aufgrund der Vermögenslosigkeit des Ehemanns scheiterte. Der Ehemann... Lesen Sie mehr



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