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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Niere“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 12.03.2019
- S 76 KR 1425/17 -
Übernahme von Transplantationskosten durch Krankenkasse bei Lebendorganspende im EU-Ausland nur bei Einhaltung deutscher Rechtsvorschriften möglich
Versicherter darf sich nur die im System der deutschen Krankenversicherung vorgesehenen Leistungen in anderen EU-Staaten beschaffen
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine deutsche Krankenkasse die Kosten für eine Lebendspende (hier: Nierentransplantation) nur dann zu übernehmen hat, wenn diese nach dem Transplantationsgesetz zulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der ärztliche Eingriff von Deutschland ins EU-Ausland (hier: Niederlande) verlegt wird. In dem konkreten Fall verneinte das Gericht die Pflicht der Krankenkasse zur Kostenübernahme, weil es die erforderliche besondere persönliche Verbundenheit zwischen dem in Sierra Leone lebenden (potentiellen) Organspender und dem Empfänger nicht erkennen konnte.
Die Lebendspende, d. h. die Entnahme von Organen bei einem Lebenden zum Zwecke der Übertragung auf eine andere Person, ist in Deutschland an enge Voraussetzungen geknüpft, u.a. muss der Spender volljährig sein und nach umfangreicher Aufklärung in die Organentnahme eingewilligt haben. Außerdem darf zum Zeitpunkt des Eingriffs kein Spenderorgan eines verstorbenen Organspenders zur Verfügung stehen. Die Entnahme einer Niere oder eines Teils der Leber ist darüber hinaus bei lebenden Personen nur zulässig zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder "andere Personen, die dem... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.12.2016
- 3 U 122/15 -
Klinikum haftet für intraoperative Aufklärungspflichtverletzung bei Nierenentfernung eines Achtjährigen
Nierenentfernung aufgrund unwirksamer intraoperativ erteilter Einwilligung der Eltern rechtswidrig
Stellt sich während der Operation an der Niere eines achtjährigen Kindes heraus, dass der ursprünglich geplante Eingriff nicht durchführbar ist, kann eine neue Situation vorliegen, die eine neue Aufklärung der sorgeberechtigten Eltern über die zu verändernde Behandlung und ihre hierzu erteilte Einwilligung erfordert. Besteht in diesem Fall neben der Entfernung einer Niere grundsätzlich auch die Möglichkeit einer späteren nierenerhaltenden Operation, kann ein Aufklärungsdefizit vorliegen, wenn den Kindeseltern gegenüber die Nierenentfernung als einzig mögliche Behandlung dargestellt wird. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen ab.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Juli 2004 geborene Kläger aus Essen litt u.a. an multiplen Nierengewebsdefekten und an einem erweiterten Nierenbeckenkelchsystem, weswegen die linke Niere noch 22 % ihrer Funktion hatte. Nach Voruntersuchungen im beklagten Klinikum in Essen, einer Bedenkzeit für seine Eltern und einem mit ihnen geführten Aufklärungsgespräch wurde... Lesen Sie mehr
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