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Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 17.02.2015
- 3 C 4758/14 (34) -
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Flugverspätung aufgrund Flughafensperrung zwecks Notfallübung
Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands gemäß Art. 5 Abs. 2 FluggastrechteVO
Kommt es zu einer Flugverspätung, weil der Zielflughafen aufgrund einer Notfallübung gesperrt wird, so steht dem davon betroffenen Fluggast kein Anspruch auf Ausgleichzahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) zu. Denn die Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 FluggastVO berufen. Dies hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 verspätete sich ein Flug von Stuttgart nach Hurghada (Ägypten) um mehr als sieben Stunden. Hintergrund dessen war, dass der Flughafen Hurghada wegen einer Notfallübung gesperrt wurde und sämtliche Landegenehmigungen widerrufen wurden. Ein Fluggast machte nachfolgend eine Ausgleichszahlung geltend. Dem verweigerte sich die Fluggesellschaft unter Berufung auf das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands. Der Fluggast erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Rüsselsheim entschied gegen den Fluggast. Ihm habe kein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7... Lesen Sie mehr
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