die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nutzerwechselgebühr“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Münster, Urteil vom 12.09.2019
- 6 C 1738/19 -
Nutzerwechselgebühr wegen Zwischenablesung nicht umlagefähig
Vorliegen nicht umlagefähiger Verwaltungskosten
Die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Denn solche Kosten stellen nicht umlagefähige Verwaltungskosten dar. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung die Kosten für die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung zahlen. Der Vermieter verwies insofern auf eine Regelung im Mietvertrag, wonach die Mieterin die Nutzerwechselgebühr zu zahlen habe. Da sich die Mieterin weigerte dem nachzukommen, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht Münster entschied gegen den Vermieter. Ein Anspruch auf Zahlung der Nutzerwechselgebühr bestehe nicht. Die Regelung im Mietvertrag sei gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.Die Kosten für die Nutzerwechselgebühr aufgrund einer Zwischenablesung... Lesen Sie mehr