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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nutzungsvorteil“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 16.02.2024
- 142 C 20380/23 -
Dieselskandal: Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen
Kein Vermögensschaden entstanden
Im Streit um Schadensersatz wegen behaupteter Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wies das Amtsgericht München eine Klage gegen einen Automobilhersteller auf Zahlung von 2.175 EUR ab.
Die Klägerin hatte im März 2016 einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten Pkw zu einem Bruttokaufpreis von 14.500 EUR gekauft. Das Fahrzeug verfügt über einen Dieselmotor und wird von der Klägerin weiterhin genutzt. Der aktuelle Kilometerstand betrug nach Angaben der Klägerin 291.333 km. Die Klägerin behauptete, dass das Fahrzeug mehrere unzulässige und gesetzeswidrige Technologien (Abschalteinrichtungen) im Zusammenhang mit der Abgasrückführung und -nachbehandlung enthalte und machte einen Vermögensschaden in Höhe von 15 % des Kaufpreises geltend. Die Beklagte vertrat die Auffassung, die Klägerin habe schon nicht substantiiert vorgetragen,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2021
- VII ZR 192/20 -
Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen im sogenannten Dieselskandal
Keine Erstattung der Leasingzahlungen bei Fahrzeug-Rückgabe
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat heute über Schadensersatzansprüche wegen des Leasings und anschließenden Kaufs eines von der beklagten Audi AG hergestellten Fahrzeugs entschieden.
Im hier vorliegenden Fall leaste der Kläger ab Juni 2009 für vier Jahre von der Volkswagen Leasing GmbH einen neuen Audi Q5. Er leistete monatliche Leasingraten in Höhe von 437 € und eine Leasingsonderzahlung in Höhe von 5.000 €. Im Mai 2013 erwarb er das Fahrzeug bei einem Kilometerstand von 80.000 für 25.680,74 € von einem Dritten. Bei einem Kilometerstand von 170.000 erlitt das Fahrzeug... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.04.2021
- 17 U 477/19 -
Konkrete Ermittlung des Nutzungsvorteils beim Dieselskandal ist gegenüber linearer Teilwertabschreibung vorzugswürdig
Schätzung allein anhand einer linearen Teilwertabschreibung bildet die konkrete Wertentwicklung nur unzureichend ab
Vom Dieselskandal betroffene Käufer müssen sich auf den Kaufpreis den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen. Dabei ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) auf den konkret - notfalls sachverständig - erlittenen Wertverlust des Fahrzeugs abzustellen. Die Schätzung allein anhand einer linearen Teilwertabschreibung (gefahrene Kilometer multipliziert mit dem Kaufpreis geteilt durch die Gesamtlaufleistung) bilde die konkrete Wertentwicklung nur unzureichend ab und könne dazu führen, dass der Geschädigte an dem Schadensfall "verdient“.
Der Kläger kaufte 2011 einen neuen VW Touran für 34.700 € mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Die Motosteuerung war zum Zeitpunkt der Erstzulassung so programmiert, dass sie das Durchlaufen des Prüfstandes erkannte und in diesem Fall in einen Stickoxid-optimierten Betriebsmodus wechselte. Der Kläger meint, die beklagte Herstellerin habe ihn sittenwidrig über das Vorhandensein einer... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, sonstiges vom 30.07.2020
- VI ZR 397/19 -
BGH: Keine "Deliktzinsen" für geschädigte VW-Käufer
Verzinsung gemäß § 849 BGB dient nicht zum Ausgleich des Verlustes der Nutzbarkeit einer entzogenen oder beschädigten Sache
Der BGH hat entschieden, dass geschädigten Käufern eines vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs unter dem Gesichtspunkt "Deliktszinsen" kein Anspruch auf Verzinsung des für das Fahrzeug bezahlten Kaufpreises bereits ab Kaufpreiszahlung zusteht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin erwarb im August 2014 von einem Autohändler einen gebrauchten, von der Beklagten hergestellten Pkw Golf VI 1,6 TDI mit einer Laufleistung von rund 23.000 km zu einem Preis von 15.888 €. Das Fahrzeug war mit einem Dieselmotor des Typs EA189 ausgestattet, der mit einer Steuerungssoftware versehen war, die erkennt, ob sich das Fahrzeug... Lesen Sie mehr
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