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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „öffentliche Darbietung“ veröffentlicht wurden

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.04.2012
- 11 ME 113/12 -

Lied der Hitlerjugend darf auch im Rahmen einer Versammlung nicht öffentlich gesungen werden

Vortrag des Liedes verstößt gegen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a StGB

Eine für den 27. April 2012 von der Jugendorganisation der NPD in Braunschweig vor dem dortigen Schloss geplante Versammlung mit dem Ziel, das Lied "Ein junges Volk steht auf" zu singen und öffentlich zu besprechen, bleibt verboten. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Das Lied wurde von einem führenden Funktionär der Hitlerjugend speziell für diese geschrieben, war an erster Stelle in Liederbüchern der Hitlerjugend abgedruckt, gehörte zu ihrem Pflichtliederkanon und wurde wiederholt auch auf zentralen Parteiveranstaltungen von Angehörigen der Hitlerjugend gesungen. Im Beschwerdeverfahren hatte der Antragsteller, der Anmelder der Versammlung, geltend gemacht, dass das Lied nicht bereits dadurch zum Kennzeichen insbesondere der Hitlerjugend als verbotene Organisation geworden sei und es deshalb ohne Verstoß gegen § 86 a StGB öffentlich gesungen werden könne.Wie das Verwaltungsgericht Braunschweig... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.03.2012
- C-162/10 -

Hotelbetreiber müssen für Nutzung von Tonträgern in ihren Hotelzimmern angemessene Vergütung zahlen

Vergütung an Tonträgerhersteller ist zusätzlich zur Rundfunkgebühr zu zahlen

Der Betreiber eines Hotels, der in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, muss eine angemessene Vergütung an die Hersteller zahlen. Die Mitgliedstaaten dürfen diesen Betreiber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung einer solchen Vergütung freistellen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Das Unionsrecht* verpflichtet die Mitgliedstaaten, in ihrem Recht vorzusehen, dass Hersteller von Tonträgern, die zu Handelszwecken veröffentlicht werden, Anspruch auf eine einzige angemessene Vergütung für die Nutzung der Tonträger im Rahmen einer Rundfunksendung oder einer öffentlichen Wiedergabe haben. Diese Vergütung ist vom Nutzer zu zahlen. Im Fall einer „privaten Benutzung“ braucht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 04.09.2009
- Au 7 S 09.1266 -

Körperwelten: "Schwebender Akt" verboten

Präsentation gleicht eher Showeffekt als Darstellung aus wissenschaftlichen Gründen

Das Verbot, das Exponat „Schwebender Akt“ in der Ausstellung „Körperwelten“ öffentlich zu zeigen wurde unter Androhung von Zwangsgeld bestätigt. Auch die Anordnung der Stadt Augsburg, der Ausstellung weitere Exponate, die offen den Geschlechtsverkehr zeigen, hinzuzufügen, ist im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu beanstanden. Die entschied das Verwaltungsgericht Augsburg.

Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung, die nach Durchführung eines Ortstermins erging, unter anderem ausgeführt, dass Rechtsgrundlage des Bescheides die Bestimmungen des Bayerischen Bestattungsgesetzes seien (Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Art. 5 Satz 1 BayBestG). Auch bei verfassungskonformer Auslegung dieser Bestimmungen sei eine Verletzung der Würde der Verstorbenen bzw.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.09.2007
- 137 C 293/07 -

Eigenes Singen und Musizieren verletzt Urheberrechte nicht

Auch auf öffentlicher Veranstaltung ist Absingen von Liedern urheberrechtsfrei

Dies entschied das Amtsgericht Köln anlässlich der Klage eines Urheberrechteinhabers gegen eine studentische Verbindung. Diese hatte während ihres Stiftungsfestkommers verschiedene urheberrechtlich geschützte Studentenlieder singen und durch einen Klavierspieler begleiten lassen.

Gesungen wurden unter anderem die Lieder "Gaudeamus igitur", "Student sein", "Sind wir vereint zur guten Stunde" und das Deutschlandlied. Dabei handelte es sich, so die Richter, insbesondere nicht um eine Darbietung im Sinne von § 19 Abs. 2 UrhG, sondern um ein eigenes, dem Werkgenuss dienendes Singen und Musizieren, das urheberrechtsfrei ist.Die Anwesenheit von Nichtmitgliedern... Lesen Sie mehr



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