die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Originalverpackung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.01.2014
- 4 U 102/13 -
"B-Ware" muss nicht zwingend gebraucht sein
Zweijährige Gewährleistungsfrist kann ohne klare Feststellung über tatsächlich erfolgten Gebrauch des Artikels nicht auf ein Jahr verkürzt werden
Werden Verbrauchsgüter als "B-Ware" vertrieben, kann die zweijährige Gewährleistungsfrist nicht auf ein Jahr verkürzt werden, wenn nicht positiv festgestellt werden kann, dass die so angebotenen Artikel tatsächlich bereits gebraucht worden sind. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Essen ansässige Beklagte vertreibt Unterhaltungsmedien. Sie bot im November 2011 über die Internetplattform eBay ein Notebook als "B-Ware" an, und zwar unter Hinweis auf die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte einjährige Verjährungsfrist für gebrauchte Sachen. In dem Angebot findet sich die Erläuterung, dass als "B-Ware" solche Verkaufsartikel bezeichnet würden, "die nicht mehr original verpackt sind, bzw. bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlte. Ebenfalls gehören hierzu Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt bzw. vom Kunden angesehen wurden [...]".... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.11.2005
- 1 U 127/05 -
Rücksendung der Originalverpackung ist keine Bedingung zur Ausübung des Rückgaberechts von Waren
Klausel in den AGBs eines Internethändlers über die Verpflichtung zur Rücksendung der Originalverpackung für unwirksam erklärt
Die Verpflichtung des Kunden, die Originalverpackung von Ware mit zurückzusenden, führt nicht zur Einschränkung des Rückgaberechts. Klauseln in AGBs, die dies verlangen, werden nicht rechtswirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im vorliegenden Fall wurde gegen die Wirksamkeit bestimmter Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetanbieters geklagt. Unter anderem ging es um eine Klausel, nach der die Originalverpackung im Zuge der Ausübung des Rückgaberechts vollständig mitsamt der Ware zurückgesendet werden müsse.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass die... Lesen Sie mehr