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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ost-Unfallrente“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 05.01.2005
- S 8 RA 608/04 -
Die Anrechnung der Ost-Unfallrente auf die Altersrente ist rechtmäßig
Rentner kommen bei der Anrechnung der Unfallrente weiterhin nur in den Genuss des Freibetrages nach der Grundrente-Ost. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.Der Kläger ist Altersrentner und bezieht gleichzeitig eine Unfallrente. Die Unfallrente ist auf die Altersrente teilweise anzurechnen, wobei dem Rentner ein Freibetrag verbleibt. Bei dieser Anrechnung ließ die beklagte BfA den Kläger nur in den Genuss des Freibetrages nach der Grundrente-Ost kommen. Der Kläger verlangte die Anrechnung der höheren Grundrente-West, wodurch er monatlich 46 € mehr Altersrente ausbezahlt bekäme.Das Sozialgericht wies die Klage ab.... Lesen Sie mehr
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