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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Osterfeuer“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 23.10.2020
- 5 B 2858/20 -
VG Oldenburg lehnt Eilantrag gegen die Durchführung eines Brauchtumsfeuer ab
Kreistagsfraktion hat keine Antragsbefugnis
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eilantrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag des Landkreises Aurich gegen die Durchführung der Brauchtumsfeuer am 24. Oktober 2020 abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2020 (Az. 5 B 2858/20) den Eilantrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Antragstellerin) im Kreistag des Landkreises Aurich gegen die Durchführung der Brauchtumsfeuer am 24. Oktober 2020 abgelehnt.Die Antragstellerin begehrte im Wege einer einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Landkreises Aurich, durch eine Allgemeinverfügung die Durchführung der Brauchtumsfeuer zu untersagen.Zur Begründung des Eilantrages führte sie aus, die im April 2020 als Osterfeuer geplanten Brauchtumsfeuer seien wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 30.09.2008
- 2 A 50/08 -
Kein Abwehranspruch eines Grundstückseigentümers gegen Osterfeuer bei Vorliegen von nur geringen Störungen
Überwiegendes öffentliches Interesse am Osterfeuer
Gehen von einem Osterfeuer nur geringe Störungen aus, so steht einem benachbarten Grundstückseigentümer kein Abwehranspruch zu. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an dem Osterfeuer. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer im Jahr 2008 gegen die zukünftige Durchführung des Osterfeuers. Die Veranstaltung wurde seit dem Jahr 2006 in etwa 254 m Entfernung vom Grundstück des Klägers organisiert. Zu dem Ereignis kamen in der Vergangenheit etwa 500 bis 1.000 Besucher. Die Stadt selber hatte etwa 3.600 Einwohner. Während des Osterfeuers wurden an... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 07.04.2004
- 21 B 727/04 -
Keine Genehmigung für Osterfeuer bei geplanter Verbrennung von Pflanzenabfällen durch Landwirt
Fehlendes Vorliegen eines Brauchtumsfeuers
Einem Landwirt darf die Genehmigung für ein Osterfeuer versagt werden, wenn dies nur als Vorwand für die Beseitigung von Pflanzenabfällen dient. In diesem Fall liegt kein Brauchtumsfeuer vor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2004 beantragte ein Landwirt die Genehmigung für ein Osterfeuer auf seinem Grundstück. Er führte an, den Herbst- und Frühjahrsschnitt der Bäume, Sträucher und Büsche sowie eine 300 m lange Hecke auf seiner großen Weide verbrennen und somit kostengünstig entsorgen zu wollen. Die zuständige Behörde sah darin den Zweck eines Osterfeuers... Lesen Sie mehr
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