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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Paintball“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 06.08.2020
- 6 L 506/20 -

VG Münster: Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht beim Paintball zuschauen

Wirtschaftliches Interesse tritt hinter Schutz des Kindeswohls zurück

Die Möglichkeit für Kinder unter zehn Jahren, beim Paintball-Spiel zuzuschauen, verstößt gegen Vorschriften des Jugendschutzrechts. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster hervor.

Die Stadt Münster hatte der Betreiberin einer Paintball-Anlage untersagt, Personen unter zehn Jahren den Zutritt zu den Räumlichkeiten der Paintball-Anlage zu gewähren. Hiergegen richtete sich der Eilantrag der Antragstellerin. Durch das generelle Zutrittsverbot sei es Familien mit Kindern unterschiedlichen Alters, die einen nicht zu vernachlässigenden Teil der Zielgruppe ausmachten, nicht mehr möglich, gemeinsam die Paintball-Halle zu nutzen. Eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern sei nicht zu erkennen. Aus dem Aufenthaltsraum der Anlage sei ein großer Teil des Spielbetriebs nicht einsehbar.Dieser... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2018
- 7 ME 9/18 -

Nutzung einer Paintball-Anlage für Kinder unter 16 Jahren darf sofort untersagt werden

Wirtschaftliche Interessen treten hinter Schutz des Kindeswohls zurück

Die Nutzung einer Paintball-Anlage für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren darf mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Insofern treten wirtschaftliche Interessen hinter dem Schutz des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls der Kinder und Jugendlichen zurück. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2017 wurde die Nutzung einer Paintball-Anlage für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Die Anordnung wurde zudem für sofort vollziehbar erklärt und galt damit unmittelbar. Begründet wurde die Entscheidung mit der Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Die Betreiberin der Anlage hielt das Verbot und insbesondere... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 10.01.2018
- 13 B 8506/17 -

Alters­beschränkungen für Paintball gerechtfertigt

Gefährdung von geistigem und seelischem Wohl rechtfertigt Untersagung des Spielangebotes für Teilnehmer unter 16 Jahren

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Antrag der Betreiberin einer Paintball-Anlage abgelehnt, mit dem sich diese gegen eine jugend­schutz­rechtliche Verfügung der Stadt Oldenburg gewehrt hat.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Stadt Oldenburg hat der Antragstellerin mit Bescheid vom 18. September 2017 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Nutzung der Anlage für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren untersagt und für 16- und 17-Jährige nur unter Beachtung näher ausgeführter Maßgaben (u.a. Einverständnis der Personensorgeberechtigten, besondere Einweisung)... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 25.02.2016
- 4 K 672/15.NW -

Lasertag-Arena im Gewerbegebiet unzulässig

Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet gemäß geltenden und wirksamen Bebauungsplans ausgeschlossen

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass eine im Gewerbegebiet in Speyer geplante Lasertag-Anlage nach dem im Januar 2016 verkündeten Bebauungsplan unzulässig ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, beantragte im Juli 2014 bei der beklagten Stadt Speyer eine Baugenehmigung für die Umnutzung einer Lagerhalle auf einem Grundstückteil in der Industriestraße in Speyer in eine Lasertag-Arena mit Fitnessraum. Beim Lasertag treten mehrere Spieler mit Handfeuerwaffen ähnlichen Laserpointern in einer... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 12.01.2015
- 4 L 1204/14 -

Eilantrag eines Nachbarn gegen Baugenehmigung für eine Paintballanlage erfolglos

Baugenehmigung verstößt nicht gegen nachbarschützende Vorschriften

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat der Eilantrag eines Anwohners, mit dem dieser den Bau einer sogenannten Outdoor-Paintballanlage verhindern wollte, abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die vom Bürgermeister der Stadt Ennepetal erteilte Baugenehmigung nicht gegen nachbarschützende Vorschriften.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Haus eines Anwohners liegt etwa 120 m von einer geplanten Paintballanlage entfernt. Diese soll eine Flächenausdehnung von etwa 35m x 45m haben. Nach dem Inhalt der Genehmigung dürfen sich maximal 40 Personen gleichzeitig auf der Anlage aufhalten. Der Nachbar hatte verschiedene Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung vorgebracht... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.02.2014
- 1 K 2423/11 -

Paintball-Verein ist nicht gemeinnützig

Paintballspiel ist mit Werteordnung der Gesellschaft nicht ansatzweise in Einklang zu bringen

Ein Verein, dessen Vereinszweck das gemeinschaftliche Ausüben von (Turnier-)Paintball ist, ist nicht als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung (AO) anzusehen und deshalb auch nicht von der Körperschaftsteuer befreit. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens - ein im Juni 2010 gegründeter Paintball-Verein - beantragte die Feststellung der Gemeinnützigkeit und den Erlass einer vorläufigen Freistellungsbescheinigung (zur Körperschaftsteuer). Das beklagte Finanzamt folgte diesem Antrag nicht und erließ am 1. Juni 2011 einen Bescheid über Körperschaftsteuer für 2010 mit der Begründung, Paintball... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.11.2012
- 15 BV 09.2719 -

Paintball-Spiel unter Auflagen verstößt nicht gegen die Menschenwürde

Stadt muss Baugenehmigung zur Nutzung einer Gewerbehalle zum Paintball-Spiel erteilen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in Übereinstimmung mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg entschieden, dass das Spiel "Paintball" nicht gegen die Menschenwürde verstößt. Die Stadt Lindau wurde daher verpflichtet die Baugenehmigung zur Nutzung einer Gewerbehalle zum Paintball-Spiel unter bestimmten Auflagen zu erteilen.

Im zugrunde liegenden Streitfall lehnte die Stadt Lindau im Jahr 2007 einen Bauantrag ab, soweit er die Nutzung einer Gewerbehalle zum Paintball-Spiel beinhaltete. Sie begründete dies damit, dass ein Spiel, das als wesentliches Spielmittel beinhalte, in realitätsnaher Weise auf Menschen zu schießen und damit Tötungshandlungen zu simulieren, dem durch den Schutz der Menschenwürde und... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Vergleich vom 13.03.2007
- 5 K 2506/05 -

"Paintball"-Halle - Kein Zugang unter 18 Jahren

Hallenbetreiber und Stadt Stuttgart einigen sich auf Vergleich

Paintball-Spiele bleiben in Stuttgart unter bestimmten Auflagen weiter erlaubt. Die Stadt, die eine Paintball-Halle schließen wollte, einigte sich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit dem Hallen-Betreiber auf einen Vergleich. Danach muss der Betreiber bestimmte Auflagen beachten, wenn er solche Spiele anbietet, u.a. muss er Minderjährigen den Zutritt zur Halle verweigern.

In der mündlichen Verhandlung vor der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart haben die Beteiligten einen Vergleich dahingehend geschlossen, dass die Betreiberin einer Paintball-Anlage in Stuttgart-Zuffenhausen den Betrieb unter Auflagen fortführen darf. Dabei stimmen die Auflagen im Wesentlichen mit denen überein, die bereits im Rahmen des Eilverfahrens vom VGH Baden-Württemberg... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2007
- 1 S 914/04 -

Paint-Ball-Spiele vorläufig nur unter Auflagen zulässig

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Beschwerde der Landeshauptstadt Stuttgart (Antragsgegnerin) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19.2.2004, mit dem dieses die Vollziehung einer auf das Polizeigesetz gestützten Untersagungsverfügung für sogenannten „Paint-Ball-Spiele“ in Stuttgart-Zuffenhausen ausgesetzt hatte, unter Auflagen für die Betreiberin der Freizeitanlage (Antragstellerin) zurückgewiesen.

Die Antragstellerin darf damit „Paint-Ball-Spiele“ bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache nur in den Spielformen „Central Flag“ und „Capture the Flag“ veranstalten und hat zudem sicherzustellen, dass Kindern, Jugendlichen sowie Zuschauern der Zutritt zur Halle versagt, und das Tragen von Tarnkleidung, Uniformen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken sowie die Verwendung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 19.02.2004
- 5 K 597/04 -

Paintball-Spiele dürfen vorläufig nicht verboten werden

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einer Betreiberin einer Sportanlage in Stuttgart-Zuffenhausen (Antragstellerin) vorläufigen Rechtsschutz gegen die für sofort vollziehbar erklärte Verfügung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 09.02.2004 gewährt. Mit dieser Verfügung untersagte die Stadt Stuttgart den Spielbetrieb für sogenannte „Paintball-Spiele“ und drohte für jeden Verstoß ein Zwangsgeld in Höhe von € 5.000,00 an. Die Vollziehung der auf das Polizeigesetz gestützten Untersagungsverfügung wurde ausgesetzt.

Die Stadt Stuttgart war der Auffassung, das „spielerisches simuliertes Töten“ von Menschen durch Beschießen mit Kugeln aus einem Farbmarkierer bei den Paintballspielen bejahe oder bagatellisiere die Gewalt und sei wegen der möglichen Auswirkungen einer solchen Tendenz auf die allgemeinen Wertvorstellungen und das Verhalten in der Gesellschaft mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar.... Lesen Sie mehr



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