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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Paketbombe“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.05.2023
- 24 CS 23.318 -
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach einfacher Versendung einer Waffe in einem Karton mittels DHL
Vorliegen einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit
Wird eine Waffen in einem Karton mittels DHL versendet, ohne dass auf den Inhalt hingewiesen wird, so begründet dies eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, welche den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse rechtfertigt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2022 widerrief die zuständige Behörde mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse, weil der Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine halbautomatische Büchse zerlegt in einem Karton durch DHL an einem gewerblichen Waffenhändler versandt hatte. Die Einzelteile lagen lose und mit ein wenig zerknülltem Zeitungs- und Backpapier im Karton. Das Paket wurde beim Versand beschädigt und musste neu verpackt werden. Dabei kam der Verschluss der Waffe abhanden. Zudem wurde das Paket vom Paketboten nicht dem Waffenhändler übergeben, sondern an seine Mutter. Der Waffenbesitzer beantragte gegen den... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2013
- 1 S 733/13 -
Kosten für nicht vorsätzlich ausgelösten Polizeieinsatz dürfen nicht in Rechnung gestellt werden
Versender eines als Paketbombe verdächtigten "Scherzpakets" muss Polizeieinsatz nicht bezahlen
Der Versender eines "Scherzpakets", das im Mai 2011 von der Landespolizei als Paketbombe verdächtigt wurde, muss den Polizeieinsatz nicht bezahlen, weil er ihn glaubhaft für nicht möglich gehalten hat. Denn der in der Gebührenverordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg festgelegte Gebührentatbestand für die missbräuchliche Veranlassung von Polizeieinsätzen erfordert zumindest ein bedingt vorsätzliches Handeln; Fahrlässigkeit genügt nicht. Der Verordnungsgeber kann den Gebührentatbestand aber entsprechend erweitern. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Damit blieb die Berufung des Landes Baden-Württemberg (Beklagter) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (VG) erfolglos, das den Gebührenbescheid auf die Klage des Paketversenders (Kläger) aufgehoben hatte.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 20.05.2011 ging bei einer Firma ein Paket mit einem außen angebrachten, an eine Mitarbeiterin persönlich adressierten Begleitschreiben ein. Dieses enthielt den Briefkopf einer arabischen Botschaft in Berlin, den Zusatz "Bill of Lading“, den Text "You receive important and secret documents best regards“ und eine Unterschrift... Lesen Sie mehr
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