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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Paketverlust“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2011
- 7 Sa 802/10 -
Paketdienst muss bei Paketverlust zunächst bestehende Versicherung in Anspruch nehmen
Rückgriff auf verantwortlichen Paketzusteller nur bei Leistungsfreiheit der Versicherung oder Inanspruchnahme des Paketzustellers durch Versicherung
Ist ein Paketdienst schadensersatzpflichtig, weil es zum Verlust von Paketen kam, muss zunächst eine bestehende Versicherung in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme des verantwortlichen Paketzustellers ist nur dann möglich, wenn die Versicherung für den Schaden nicht aufkommen muss oder sie den Paketzusteller in Regress nehmen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2007, November 2007 und Januar 2008 kam es bei einem Paketdienst zu Verlusten von Paketen, was Schadensersatzzahlungen an die Kunden nach sich zog. Der Paketdienst machte dafür im März 2008 den zuständigen Paketzusteller verantwortlich. Der Paketzusteller wies jede Verantwortung von sich und führte mehrere mögliche Gründe für den Verlust der Pakete an. Zudem meinte er, dass für solche Verluste eine Versicherung bestehe, die vorrangig habe in Anspruch genommen werden müssen. Der Paketdienst warf dem Paketzusteller zumindest grobe Fahrlässigkeit vor, was zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2010
- 10 K 915/10 -
Verlust eines Pakets aufgrund unzulässiger Ablage vor Wohnhaus begründet Schadensersatzpflicht des Paketzustellers
Ablage an unsicheren Ort nur bei schriftlicher Vereinbarung mit Empfänger
Kommt es zu einem Paketverlust, weil der Paketzusteller ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Empfänger das Paket vor dem Wohnhaus ablegt, ist der verbeamtete Paketzusteller nach § 7 Abs. 2 des Postpersonalrechtsgesetzes (PostPersRG) in Verbindung mit § 75 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) schadensersatzpflichtig. Denn ein solches Verhalten stellt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung dar. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2007 legte ein verbeamteter Paketzusteller ein Paket vor dem Wohnhaus der Empfängerin ab, weil er diese dort nicht antraf. Er ging dabei davon aus, dass mit der Empfängerin ein sogenannter Garagenvertrag bestehe, wonach die Zustellung an einer zuvor mit dem Empfänger vereinbarten Ablagestelle vorgenommen werden könne. Tatsächlich... Lesen Sie mehr
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