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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Paparazzi-Fotos“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 09.03.2017
- 15 U 46/16 -
Unzulässige Veröffentlichung des Ausrasters eines Promis aufgrund Bedrängung durch Paparazzi
Berichterstattung stellt Zwischenfall stark verkürzt dar
Die Veröffentlichung des Ausrasters eines Prominenten aufgrund der Bedrängung durch Paparazzi ist dann unzulässig, wenn der Zwischenfall verkürzt dargestellt wird und dadurch der Eindruck vermittelt wird, der Prominente sei anlasslos auf die Reporter losgegangen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2014 wurde auf einer Internetseite ein Video veröffentlicht, welches eine körperliche Auseinandersetzung eines Prominenten deutschen Sängers mit zwei Reportern in einem Flughafen zeigte. Der Vorfall ereignete sich, weil die Reporter trotz Äußerungen, Fotoaufnahmen zu unterlassen, weiter den Sänger und seine Begleitung fotografierten. Der Sänger befand sich rein privat im Flughafen. Der Film stellte den Zwischenfall stark verkürzt dar und zeigte nur die Ausraster des Sängers. Aufgrund der Veröffentlichung des Films erhob der Sänger gegen die Betreiberin der Internetseite Klage auf Unterlassung.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.03.2009
- 15 U 163/08 -
Verlag muss für Veröffentlichung eines Paparazzi-Fotos von Jauchs Hochzeit 15.000,- € zahlen
Jauchs Ehefrau gewinnt gegen Burda Senator Verlag - Veröffentlichung von Hochzeitsfoto rechtswidrig
Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung des Burda Senator Verlages im Verfahren gegen Frau Thea Sihler-Jauch, die Ehefrau des Fernsehmoderators Günter Jauch, zurückgewiesen. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz bestätigt, das Frau Sihler-Jauch eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € für die Veröffentlichung eines Paparazzi-Fotos in der Zeitschrift "FreizeitRevue" Nr. 30/2006 zugesprochen hat. Das Foto war anlässlich der Hochzeit der Jauchs im Sommer 2006 aufgenommen worden.
Die standesamtliche Hochzeit fand im Potsdamer Schloss Belvedere, die kirchliche Trauung in der Friedenskirche Potsdam statt. Das Paar wünschte, dass die Hochzeit in einem ausschließlich privaten Rahmen stattfand und auch keine Medienberichterstattung über den Ablauf der Feierlichkeiten erfolgte, um an diesem Tag vor Paparazzi-Jagden verschont zu bleiben und auch ihre Kinder vor Berichterstattung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.06.2008
- VI ZR 156/06 -
BGH: Paparazzi-Fotos von Heide Simonis verletzen nicht das Persönlichkeitsrecht
Ehemalige Ministerpräsidentin verliert gegen die "Bild"-Zeitung
Heide Simonis steht kein Unterlassungs- oder Auskunftsanspruch bezüglich der Fotos zu, die nach ihrem spektakulären Ausscheiden als Ministerpräsidentin gemacht wurden. Bei den Fotografien handelt es sich um "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte", urteilte der Bundesgerichtshof. Die Fotos zeigen Simonis bei privaten Einkäufen in einem belebten Einkaufszentrum.
Die Klägerin schied am 27. April 2005 aus dem Amt der Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein aus. Sie beanstandet, an diesem Tag und am Folgetag von Reportern der Beklagten verfolgt und fotografiert worden zu sein. Ferner beanstandet sie die Veröffentlichung einiger Fotos in der von der Beklagten herausgegebenen "Bild"-Zeitung, mit denen der Artikel vom 28. April 2005 "Danach ging... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 07.05.2008
- 9 O 22942/07, 9 O 23075/07 -
Heike Makatsch verliert Prozess wegen Veröffentlichung von Paparazzifotos
Keine Geldentschädigung für die Schauspielerin und ihr Kind
Weder die Schauspielerin Heike Makatsch, noch ihr Kind erhalten eine Entschädigung für Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotos in Zeitschriften des Heinrich Bauer Verlages. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Heike Makatsch hatte selbst und für ihre kleine Tochter vom Heinrich Bauer Verlag eine Geldentschädigung von insgesamt € 35.000,00 verlangt, weil dieser im März 2007 Fotos veröffentlicht hatte, auf denen die Schauspielerin mit ihrem wenige Wochen alten Baby bei einem Spaziergang durch Berlin zu sehen ist.Im Mittelpunkt des Rechtstreits stand die Frage, ob die Fotoveröffentlichungen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2008
- I-15 U 176/07 -
Mehrdeutige Äußerung in Zeitschrift: Günther Jauch hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung
Abgedrucktes Foto von "Google Earth" war nur eine Momentaufnahme
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Eilverfahren) einen Gegendarstellungsanspruch gemäß § 11 Landespressegesetz Nordrhein-Westfalen verneint. Ein Gegendarstellungsanspruch bestehe bei verdeckten, sich aus dem Zusammenspiel mit einer offenen Behauptung ergebenden Aussage nur dann, wenn sich eine bestimmte Schlussfolgerung für einen Leser als unabweisbar oder zwingend aufdränge.
Hintergrund des Berufungsverfahrens ist ein Streit zwischen einem Wirtschaftsverlag und einem Moderator/Quizmaster. In der Zeitschrift der Beklagten war im September 2007 ein Artikel mit der Überschrift „Spione im Garten“ erschienen, der sich mit den Möglichkeiten der Internetrecherche „Google Earth“ befasste. Der Artikel enthielt eine Luftbildaufnahme, die die Villen des klagenden Quizmasters und eines... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.11.2007
- VI ZR 265/06, VI ZR 269/06 -
BGH: Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen möglich
Franziska van Almsick scheitert mit generellem Veröffentlichungsverbot von Paparazzi-Fotos
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Prominente Pressefotos aus ihrem Privatleben nicht vorbeugend gerichtlich verbieten lassen können. Geklagt hatte Franziska van Almsick. Von ihr und ihren Lebensgefährten wurden heimlich Urlaubsfotos geschossen.
Die Klägerin, eine bekannte frühere Schwimmsportlerin, hat die Veröffentlichung von Fotos und Texten in mehreren von den Beklagten verlegten Zeitschriften beanstandet. Die Fotos wurden während eines Ferienaufenthaltes im Jahr 2005 auf Sardinien heimlich angefertigt und zeigen die Klägerin und ihren Partner u. a. am Strand vor dem Hotel. Die mit den Fotos bebilderten Artikel waren überschrieben... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2007
- VI ZR 13/06, 14/06, 50/06, 51/06, 52/06, 53/06 -
Bundesgerichtshof stärkt Prominentenschutz gegen Paparazzi-Pressefotos
Bundesrichter folgen der Rechtsprechung aus dem "Caroline-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Paparazzi-Fotos von Prominenten können nicht mehr so einfach wie früher veröffentlicht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit mehreren Entscheidungen den Schutz Prominenter vor der Veröffentlichung solcher Fotos gestärkt. Geklagt hatten Caroline von Hannover und ihr Ehemann Prinz Ernst August. Es ging im Streit um heimlich aufgenommene Urlaubsfotos aus den Jahr 2002. Der BGH bezog sich in seinen Urteilen auf das so genannte "Caroline-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Kläger sind Prinz und Prinzessin von Hannover. Beklagte sind verschiedene Presseverlage. Die beklagten Verlage haben in mehreren von ihnen verlegten Zeitschriften verschiedene Artikel über die Klägerin und ihren Ehemann veröffentlicht, die u. a. mit Aufnahmen dieser beiden Personen bebildert waren. Die Fotografien sind sämtlich während verschiedener Urlaubsaufenthalte der Abgebildeten... Lesen Sie mehr
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